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GießhüblNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Für die Gemeinde Gießhübl liegen im September 2026 keine akuten, behördlich verordneten Wassereinschränkungen oder Verbo

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen im Spätsommer nicht übermäßig sprengen und vorzugsweise gesammeltes Regenwasser nutzen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:43 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Einschränkung

    Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen im Spätsommer nicht übermäßig sprengen und vorzugsweise gesammeltes Regenwasser nutzen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen im Spätsommer nicht übermäßig sprengen und vorzugsweise gesammeltes Regenwasser nutzen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:43

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die Gemeinde Gießhübl liegen im September 2026 keine akuten, behördlich verordneten Wassereinschränkungen oder Verbo

    Verbot

    Für die Gemeinde Gießhübl liegen im September 2026 keine akuten, behördlich verordneten Wassereinschränkungen oder Verbote vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Gießhübl liegen im September 2026 keine akuten, behördlich verordneten Wassereinschränkungen oder Verbote vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:43

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 27.10.2026, 20:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)