GießhüblNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Gemeinde Gießhübl liegen im September 2026 keine akuten, behördlich verordneten Wassereinschränkungen oder Verbo
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen im Spätsommer nicht übermäßig sprengen und vorzugsweise gesammeltes Regenwasser nutzen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:43 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen im Spätsommer nicht übermäßig sprengen und vorzugsweise gesammeltes Regenwasser nutzen.
Wortlaut der Kundmachung
„Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen im Spätsommer nicht übermäßig sprengen und vorzugsweise gesammeltes Regenwasser nutzen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:43
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:37Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Gemeinde Gießhübl liegen im September 2026 keine akuten, behördlich verordneten Wassereinschränkungen oder Verbo
Für die Gemeinde Gießhübl liegen im September 2026 keine akuten, behördlich verordneten Wassereinschränkungen oder Verbote vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Gießhübl liegen im September 2026 keine akuten, behördlich verordneten Wassereinschränkungen oder Verbote vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:43
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Gemeinde Gießhübl liegen im September 2026 keine akuten, behördlich verordneten Wassereinschränkungen oder Verbobmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:37Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 27.10.2026, 20:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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