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Geistthal-SödingbergSteiermark

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Gartenbewässerung
  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen und Ziergärten sollten nicht während der heißen Mittagsstunden bewässert werden, um Verdunstungsverluste zu minimieren.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: geistthal-soedingberg.at · Geprüft 08.09.2026, 20:02 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Einschränkung

    Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen und Ziergärten sollten nicht während der heißen Mittagsstunden bewässert werden, um Verdunstungsverluste zu minimieren.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen und Ziergärten sollten nicht während der heißen Mittagsstunden bewässert werden, um Verdunstungsverluste zu minimieren.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Gartenbewässerunggeistthal-soedingberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:06Übersichtsseite von geistthal-soedingberg.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Einschränkung

    Für die Gemeinde Geistthal-Södingberg liegt im September 2026 keine gesonderte, behördlich verordnete Wasserspar-Einschränkung mit Strafandrohung vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Geistthal-Södingberg liegt im September 2026 keine gesonderte, behördlich verordnete Wasserspar-Einschränkung mit Strafandrohung vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparengeistthal-soedingberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:06Übersichtsseite von geistthal-soedingberg.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 05.10.2026, 09:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)