Geistthal-SödingbergSteiermark
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen und Ziergärten sollten nicht während der heißen Mittagsstunden bewässert werden, um Verdunstungsverluste zu minimieren.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: geistthal-soedingberg.at · Geprüft 08.09.2026, 20:02 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen und Ziergärten sollten nicht während der heißen Mittagsstunden bewässert werden, um Verdunstungsverluste zu minimieren.
Wortlaut der Kundmachung
„Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen und Ziergärten sollten nicht während der heißen Mittagsstunden bewässert werden, um Verdunstungsverluste zu minimieren.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:02
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerunggeistthal-soedingberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:06Übersichtsseite von geistthal-soedingberg.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Geistthal-Södingberg liegt im September 2026 keine gesonderte, behördlich verordnete Wasserspar-Einschränkung mit Strafandrohung vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Geistthal-Södingberg liegt im September 2026 keine gesonderte, behördlich verordnete Wasserspar-Einschränkung mit Strafandrohung vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:02
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparengeistthal-soedingberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:06Übersichtsseite von geistthal-soedingberg.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 05.10.2026, 09:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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