GaubitschNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Auch wenn in Gaubitsch kein akutes Verbot herrscht, rufen Wasserversorger in Niederösterreich während langanhaltender Tr
Eingeschränkt
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Gaubitsch liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung für akute Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen beim Trinkwasser vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: gaubitsch.at · Geprüft 08.09.2026, 20:10 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Gaubitsch liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung für akute Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen beim Trinkwasser vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Gaubitsch liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung für akute Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen beim Trinkwasser vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:10
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparengaubitsch.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:22Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Auch wenn in Gaubitsch kein akutes Verbot herrscht, rufen Wasserversorger in Niederösterreich während langanhaltender Tr
Auch wenn in Gaubitsch kein akutes Verbot herrscht, rufen Wasserversorger in Niederösterreich während langanhaltender Trockenphasen generell dazu auf, freiwillig auf einen bewussten Umgang zu achten.
Wortlaut der Kundmachung
„Auch wenn in Gaubitsch kein akutes Verbot herrscht, rufen Wasserversorger in Niederösterreich während langanhaltender Trockenphasen generell dazu auf, freiwillig auf einen bewussten Umgang zu achten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:10
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Auch wenn in Gaubitsch kein akutes Verbot herrscht, rufen Wasserversorger in Niederösterreich während langanhaltender Trgaubitsch.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:22Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.09.2026, 07:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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