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GaubitschNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Auch wenn in Gaubitsch kein akutes Verbot herrscht, rufen Wasserversorger in Niederösterreich während langanhaltender Tr

Eingeschränkt

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Gaubitsch liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung für akute Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen beim Trinkwasser vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: gaubitsch.at · Geprüft 08.09.2026, 20:10 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Einschränkung

    Für die Gemeinde Gaubitsch liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung für akute Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen beim Trinkwasser vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Gaubitsch liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung für akute Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen beim Trinkwasser vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:10

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparengaubitsch.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:22Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Auch wenn in Gaubitsch kein akutes Verbot herrscht, rufen Wasserversorger in Niederösterreich während langanhaltender Tr

    Verbot

    Auch wenn in Gaubitsch kein akutes Verbot herrscht, rufen Wasserversorger in Niederösterreich während langanhaltender Trockenphasen generell dazu auf, freiwillig auf einen bewussten Umgang zu achten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Auch wenn in Gaubitsch kein akutes Verbot herrscht, rufen Wasserversorger in Niederösterreich während langanhaltender Trockenphasen generell dazu auf, freiwillig auf einen bewussten Umgang zu achten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:10

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.09.2026, 07:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)