GarstenOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Ein akuter Engpass oder strenge Verbote bestehen aktuell nicht, jedoch soll durch präventive Sparmaßnahmen die langfrist
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Garsten und die gesamte Region Steyr gilt im September 2026 ein dringender Aufruf zum verantwortungsvollen Wassersparen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: garsten.at · Geprüft 08.09.2026, 20:05 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Marktgemeinde Garsten und die gesamte Region Steyr gilt im September 2026 ein dringender Aufruf zum verantwortungsvollen Wassersparen.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Garsten und die gesamte Region Steyr gilt im September 2026 ein dringender Aufruf zum verantwortungsvollen Wassersparen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:05
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparengarsten.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:19Übersichtsseite von www.garsten.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Ein akuter Engpass oder strenge Verbote bestehen aktuell nicht, jedoch soll durch präventive Sparmaßnahmen die langfrist
Ein akuter Engpass oder strenge Verbote bestehen aktuell nicht, jedoch soll durch präventive Sparmaßnahmen die langfristige Versorgungssicherheit geschützt werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Ein akuter Engpass oder strenge Verbote bestehen aktuell nicht, jedoch soll durch präventive Sparmaßnahmen die langfristige Versorgungssicherheit geschützt werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:05
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Ein akuter Engpass oder strenge Verbote bestehen aktuell nicht, jedoch soll durch präventive Sparmaßnahmen die langfristgarsten.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:19Übersichtsseite von www.garsten.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 20:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)