← Suche

GampernOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Während in anderen Teilen Österreichs aufgrund von Dürreperioden vereinzelt Sparappelle herausgegeben wurden, ist die Versorgungslage in Gampern stabil.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: gampern.at · Geprüft 08.09.2026, 19:46 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Während in anderen Teilen Österreichs aufgrund von Dürreperioden vereinzelt Sparappelle herausgegeben wurden, ist die Versorgungslage in Gampern stabil.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Während in anderen Teilen Österreichs aufgrund von Dürreperioden vereinzelt Sparappelle herausgegeben wurden, ist die Versorgungslage in Gampern stabil.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:46

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparengampern.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:44Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Für die Gemeinde Gampern in Oberösterreich liegen für September 2026 keine akuten behördlichen Wassersparverbote (wie etwa Poolbefüllungs- oder Rasensprengverbote) vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Gampern in Oberösterreich liegen für September 2026 keine akuten behördlichen Wassersparverbote (wie etwa Poolbefüllungs- oder Rasensprengverbote) vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:46

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 06:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)