Fusch an der GroßglocknerstraßeSalzburg
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Eingeschränkt
- In der Gemeinde Fusch an der Großglocknerstraße liegen für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wasserein
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Keine Verbote: Es gibt derzeit keine lokalen Einschränkungen wie Gießverbote, Autowaschverbote oder Pool-Befüllungssperren seitens der Gemeinde.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: fusch.at · Geprüft 08.09.2026, 20:04 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Keine Verbote: Es gibt derzeit keine lokalen Einschränkungen wie Gießverbote, Autowaschverbote oder Pool-Befüllungssperren seitens der Gemeinde.
Wortlaut der Kundmachung
„Keine Verbote: Es gibt derzeit keine lokalen Einschränkungen wie Gießverbote, Autowaschverbote oder Pool-Befüllungssperren seitens der Gemeinde.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:04
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungfusch.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:05Übersichtsseite von www.fusch.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
In der Gemeinde Fusch an der Großglocknerstraße liegen für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wasserein
In der Gemeinde Fusch an der Großglocknerstraße liegen für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen vor.
Wortlaut der Kundmachung
„In der Gemeinde Fusch an der Großglocknerstraße liegen für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:04
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- In der Gemeinde Fusch an der Großglocknerstraße liegen für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassereinfusch.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:05Übersichtsseite von www.fusch.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 06:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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