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FritzensTirol

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot der Bewässerung von Gärten mit Trinkwasser
  • Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser
  • Verbot der Befüllung von Schwimmbecken mit Trinkwasser

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 28. August 2026): „Dass möglichst wenig Wasser während der Sanierungsarbeiten verbraucht werden soll (keine Bewässerung von Rasenflächen u. Gärten, Verbot des Autowaschens und der Befüllung von Schwimmbecken u. dgl. )“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: fritzens.gv.at, 26. August 2026 · Geprüft 07.09.2026, 15:51 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 28. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
    • Verbot der Bewässerung von Gärten mit Trinkwasser – Verbot
    • Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser – Verbot
    • Verbot der Befüllung von Schwimmbecken mit Trinkwasser – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Gartenbewässerung

    Verbot der Bewässerung von Gärten mit Trinkwasser

    Verbot

    Im Rahmen der Verordnung zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung während der Sanierung des Tiefbrunnens ist die Bewässerung von Gärten untersagt. Gültig ab 28.08.2026 bis auf Widerruf.

    Wortlaut der Kundmachung

    „dass möglichst wenig Wasser während der Sanierungsarbeiten verbraucht werden soll (keine Bewässerung von Rasenflächen u. Gärten, Verbot des Autowaschens und der Befüllung von Schwimmbecken u. dgl. )“

    Gültigkeit
    seit 28. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    26. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:51

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Gemeinde Fritzensfritzens.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 26. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 08:17Direktlink zur Kundmachung
  • Fahrzeugwäsche

    Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser

    Verbot

    Die Verordnung zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung während der Tiefbrunnen-Sanierung verbietet das Autowaschen. Gültig ab 28.08.2026 bis auf Widerruf.

    Wortlaut der Kundmachung

    „keine Bewässerung von Rasenflächen u. Gärten, Verbot des Autowaschens und der Befüllung von Schwimmbecken u. dgl.“

    Gültigkeit
    seit 28. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    26. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:51

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Gemeinde Fritzensfritzens.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 26. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 08:17Direktlink zur Kundmachung
  • Poolfüllung

    Verbot der Befüllung von Schwimmbecken mit Trinkwasser

    Verbot

    Die Verordnung zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung während der Tiefbrunnen-Sanierung verbietet die Befüllung von Schwimmbecken. Gültig ab 28.08.2026 bis auf Widerruf.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verbot des Autowaschens und der Befüllung von Schwimmbecken u. dgl.“

    Gültigkeit
    seit 28. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    26. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:51

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Gemeinde Fritzensfritzens.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 26. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 08:17Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 07.10.2026, 15:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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