FritzensTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot der Bewässerung von Gärten mit Trinkwasser
- Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser
- Verbot der Befüllung von Schwimmbecken mit Trinkwasser
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 28. August 2026): „Dass möglichst wenig Wasser während der Sanierungsarbeiten verbraucht werden soll (keine Bewässerung von Rasenflächen u. Gärten, Verbot des Autowaschens und der Befüllung von Schwimmbecken u. dgl. )“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: fritzens.gv.at, 26. August 2026 · Geprüft 07.09.2026, 15:51 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 28. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
- Verbot der Bewässerung von Gärten mit Trinkwasser – Verbot
- Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser – Verbot
- Verbot der Befüllung von Schwimmbecken mit Trinkwasser – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Gartenbewässerung
Verbot der Bewässerung von Gärten mit Trinkwasser
Im Rahmen der Verordnung zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung während der Sanierung des Tiefbrunnens ist die Bewässerung von Gärten untersagt. Gültig ab 28.08.2026 bis auf Widerruf.
Wortlaut der Kundmachung
„dass möglichst wenig Wasser während der Sanierungsarbeiten verbraucht werden soll (keine Bewässerung von Rasenflächen u. Gärten, Verbot des Autowaschens und der Befüllung von Schwimmbecken u. dgl. )“
- Gültigkeit
- seit 28. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 26. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 15:51
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Gemeinde Fritzensfritzens.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 26. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 08:17Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Fahrzeugwäsche
Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser
Die Verordnung zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung während der Tiefbrunnen-Sanierung verbietet das Autowaschen. Gültig ab 28.08.2026 bis auf Widerruf.
Wortlaut der Kundmachung
„keine Bewässerung von Rasenflächen u. Gärten, Verbot des Autowaschens und der Befüllung von Schwimmbecken u. dgl.“
- Gültigkeit
- seit 28. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 26. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 15:51
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Gemeinde Fritzensfritzens.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 26. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 08:17Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Poolfüllung
Verbot der Befüllung von Schwimmbecken mit Trinkwasser
Die Verordnung zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung während der Tiefbrunnen-Sanierung verbietet die Befüllung von Schwimmbecken. Gültig ab 28.08.2026 bis auf Widerruf.
Wortlaut der Kundmachung
„Verbot des Autowaschens und der Befüllung von Schwimmbecken u. dgl.“
- Gültigkeit
- seit 28. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 26. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 15:51
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Gemeinde Fritzensfritzens.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 26. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 08:17Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 07.10.2026, 15:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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