Frantschach-St. GertraudKärnten
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Poolbefüllung aus dem öffentlichen Wassernetz nur nach Terminabstimmung
Bitte freiwillig
- Appell zum Verzicht auf unnötiges Laufenlassen des Wassers
- Appell zum Verzicht auf Rasenbewässerung, Autowäsche und nicht notwendige Wasserentnahmen
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 06. August 2026): „Frantschach-St. Gertraud ersucht auf der Facebook-Seite der Gemeinde auf folgenden Wassergebrauch zu verzichten: Rasenbewässerungen, zu Hause Autowasche, unnötiges Laufenlassen des Wassers, die Befüllung größerer Wasserbehälter sowie alle sonstigen nicht notwendigen Wasserentnahmen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: unterkaerntner.at, 06. August 2026 · frantschach.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 09:11 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 06. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
- Appell zum Verzicht auf unnötiges Laufenlassen des Wassers – Freiwilliger Appell
- Poolbefüllung aus dem öffentlichen Wassernetz nur nach Terminabstimmung – Einschränkung
- Appell zum Verzicht auf Rasenbewässerung, Autowäsche und nicht notwendige Wasserentnahmen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Trinkwasserverbrauch
Appell zum Verzicht auf unnötiges Laufenlassen des Wassers
Die Gemeinde Frantschach-St. Gertraud ersucht aufgrund der anhaltenden Trockenheit, auf unnötiges Laufenlassen des Wassers zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Frantschach-St. Gertraud ersucht auf der Facebook-Seite der Gemeinde auf folgenden Wassergebrauch zu verzichten: Rasenbewässerungen, zu Hause Autowasche, unnötiges Laufenlassen des Wassers, die Befüllung größerer Wasserbehälter sowie alle sonstigen nicht notwendigen Wasserentnahmen.“
- Gültigkeit
- seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 06. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:11
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Wassersparen: Aufrufe in St. Paul und Frantschach-St. Gertraud: Unterkärntner Nachrichtenunterkaerntner.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 06. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 19:37Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Befüllung privater Pools
Poolbefüllung aus dem öffentlichen Wassernetz nur nach Terminabstimmung
Poolbefüllungen aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz der Marktgemeinde Frantschach-St. Gertraud dürfen ausschließlich nach vorheriger Terminabstimmung mit der Gemeinde erfolgen. Anmeldung telefonisch (04352/72180) oder per E-Mail (frantschach@ktn.gde.at); anzugeben sind die erforderliche Wassermenge und ein Alternativtermin, damit die Befüllungen koordiniert werden können. Hintergrund: Gleichzeitige Befüllung vieler Pools führte zu Tagesverbräuchen von 350 m³ und mehr, wofür Leitungen, Pumpen und Hochbehälter nicht ausgelegt sind; Trinkwasserversorgung und Löschwasserbereitstellung haben Vorrang.
Wortlaut der Kundmachung
„Poolbefüllungen aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz dürfen ausschließlich nach vorheriger Terminabstimmung mit der Gemeinde vorgenommen werden. Anmeldungen nimmt die Gemeindeverwaltung telefonisch unter 04352/72180 oder per E-Mail an frantschach@ktn.gde.at entgegen. Bekanntzugeben ist neben der erforderlichen Wassermenge auch ein Alternativtermin, damit die Befüllungen entsprechend koordiniert werden können.“
- Gültigkeit
- seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 06. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 19:38
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Marktgemeinde Frantschachfrantschach.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 06. September 2026 · abgerufen 06.09.2026, 19:37Direktlink zur Kundmachung
- Wassersparen: Aufrufe in St. Paul und Frantschach-St. Gertraud: Unterkärntner Nachrichtenunterkaerntner.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 06. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 19:37Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Wasserentnahme
Appell zum Verzicht auf Rasenbewässerung, Autowäsche und nicht notwendige Wasserentnahmen
Die Gemeinde Frantschach-St. Gertraud ersucht aufgrund der anhaltenden Trockenheit, auf die Befüllung größerer Wasserbehälter sowie alle sonstigen nicht notwendigen Wasserentnahmen zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Frantschach-St. Gertraud ersucht auf der Facebook-Seite der Gemeinde auf folgenden Wassergebrauch zu verzichten: Rasenbewässerungen, zu Hause Autowasche, unnötiges Laufenlassen des Wassers, die Befüllung größerer Wasserbehälter sowie alle sonstigen nicht notwendigen Wasserentnahmen.“
- Gültigkeit
- seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 06. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 19:38
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Wassersparen: Aufrufe in St. Paul und Frantschach-St. Gertraud: Unterkärntner Nachrichtenunterkaerntner.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 06. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 19:37Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 05:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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