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Frantschach-St. GertraudKärnten

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Poolbefüllung aus dem öffentlichen Wassernetz nur nach Terminabstimmung

Bitte freiwillig

  • Appell zum Verzicht auf unnötiges Laufenlassen des Wassers
  • Appell zum Verzicht auf Rasenbewässerung, Autowäsche und nicht notwendige Wasserentnahmen

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 06. August 2026): „Frantschach-St. Gertraud ersucht auf der Facebook-Seite der Gemeinde auf folgenden Wassergebrauch zu verzichten: Rasenbewässerungen, zu Hause Autowasche, unnötiges Laufenlassen des Wassers, die Befüllung größerer Wasserbehälter sowie alle sonstigen nicht notwendigen Wasserentnahmen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: unterkaerntner.at, 06. August 2026 · frantschach.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 09:11 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 06. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
    • Appell zum Verzicht auf unnötiges Laufenlassen des Wassers – Freiwilliger Appell
    • Poolbefüllung aus dem öffentlichen Wassernetz nur nach Terminabstimmung – Einschränkung
    • Appell zum Verzicht auf Rasenbewässerung, Autowäsche und nicht notwendige Wasserentnahmen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Trinkwasserverbrauch

    Appell zum Verzicht auf unnötiges Laufenlassen des Wassers

    Empfehlung

    Die Gemeinde Frantschach-St. Gertraud ersucht aufgrund der anhaltenden Trockenheit, auf unnötiges Laufenlassen des Wassers zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Frantschach-St. Gertraud ersucht auf der Facebook-Seite der Gemeinde auf folgenden Wassergebrauch zu verzichten: Rasenbewässerungen, zu Hause Autowasche, unnötiges Laufenlassen des Wassers, die Befüllung größerer Wasserbehälter sowie alle sonstigen nicht notwendigen Wasserentnahmen.“

    Gültigkeit
    seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    06. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:11

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Befüllung privater Pools

    Poolbefüllung aus dem öffentlichen Wassernetz nur nach Terminabstimmung

    Einschränkung

    Poolbefüllungen aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz der Marktgemeinde Frantschach-St. Gertraud dürfen ausschließlich nach vorheriger Terminabstimmung mit der Gemeinde erfolgen. Anmeldung telefonisch (04352/72180) oder per E-Mail (frantschach@ktn.gde.at); anzugeben sind die erforderliche Wassermenge und ein Alternativtermin, damit die Befüllungen koordiniert werden können. Hintergrund: Gleichzeitige Befüllung vieler Pools führte zu Tagesverbräuchen von 350 m³ und mehr, wofür Leitungen, Pumpen und Hochbehälter nicht ausgelegt sind; Trinkwasserversorgung und Löschwasserbereitstellung haben Vorrang.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Poolbefüllungen aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz dürfen ausschließlich nach vorheriger Terminabstimmung mit der Gemeinde vorgenommen werden. Anmeldungen nimmt die Gemeindeverwaltung telefonisch unter 04352/72180 oder per E-Mail an frantschach@ktn.gde.at entgegen. Bekanntzugeben ist neben der erforderlichen Wassermenge auch ein Alternativtermin, damit die Befüllungen entsprechend koordiniert werden können.“

    Gültigkeit
    seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 06. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 19:38

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Wasserentnahme

    Appell zum Verzicht auf Rasenbewässerung, Autowäsche und nicht notwendige Wasserentnahmen

    Empfehlung

    Die Gemeinde Frantschach-St. Gertraud ersucht aufgrund der anhaltenden Trockenheit, auf die Befüllung größerer Wasserbehälter sowie alle sonstigen nicht notwendigen Wasserentnahmen zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Frantschach-St. Gertraud ersucht auf der Facebook-Seite der Gemeinde auf folgenden Wassergebrauch zu verzichten: Rasenbewässerungen, zu Hause Autowasche, unnötiges Laufenlassen des Wassers, die Befüllung größerer Wasserbehälter sowie alle sonstigen nicht notwendigen Wasserentnahmen.“

    Gültigkeit
    seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    06. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 19:38

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 05:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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