FlirschTirol
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Temporäre Chlorierung des Trinkwassers im Ortsnetz
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 24. August 2026): „Bis voraussichtlich Ende September oder Anfang Oktober 2026 wird das Trinkwasser im Ortsnetz vorübergehend chloriert. Grund dafür ist die Überbrückung bis zur Inbetriebnahme einer neuen UV-Desinfektionsanlage. Ein zeitweiser Chlorgeruch oder -geschmack ist möglich, das Wasser ist jedoch absolut unbedenklich.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: flirsch.gv.at, 24. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 12:54 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 24. August 2026 – Temporäre Chlorierung des Trinkwassers im Ortsnetz – Information
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Trinkwassernutzung
Temporäre Chlorierung des Trinkwassers im Ortsnetz
Das Trinkwasser im Ortsnetz Flirsch wird vorübergehend chloriert, um die Zeit bis zur Inbetriebnahme einer neuen UV-Desinfektionsanlage zu überbrücken. Ein zeitweiser Chlorgeruch oder -geschmack ist möglich, das Wasser ist jedoch unbedenklich und kann uneingeschränkt genutzt und getrunken werden. Reine Information ohne Verhaltensregel.
Wortlaut der Kundmachung
„Bis voraussichtlich Ende September oder Anfang Oktober 2026 wird das Trinkwasser im Ortsnetz vorübergehend chloriert. Grund dafür ist die Überbrückung bis zur Inbetriebnahme einer neuen UV-Desinfektionsanlage. Ein zeitweiser Chlorgeruch oder -geschmack ist möglich, das Wasser ist jedoch absolut unbedenklich.“
- Gültigkeit
- seit 24. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 24. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:54
Quellen
- Temporäre Chlorierung des Trinkwassers im Ortsnetzflirsch.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 24. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:54Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 12:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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