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FließTirol

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung
  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Dazu gehören Verbote zum Befüllen von Pools, Autowaschen mit Trinkwasser oder exzessivem Rasensprengen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: wwf.at · Geprüft 08.09.2026, 20:00 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Dazu gehören Verbote zum Befüllen von Pools, Autowaschen mit Trinkwasser oder exzessivem Rasensprengen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Dazu gehören Verbote zum Befüllen von Pools, Autowaschen mit Trinkwasser oder exzessivem Rasensprengen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:00

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Lokale Einschränkungen in den Gemeinden: Über 110 österreichische Gemeinden haben bereits im Spätsommer Appelle oder verbindliche Verbote verhängt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Lokale Einschränkungen in den Gemeinden: Über 110 österreichische Gemeinden haben bereits im Spätsommer Appelle oder verbindliche Verbote verhängt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:00

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenwwf.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:00Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 05:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)