FelixdorfNiederösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen nicht großflächig sprengen; Pflanzen stattdessen gezielt in den kühlen Morgen- oder Abendstunden gießen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: noe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 18:26 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen nicht großflächig sprengen; Pflanzen stattdessen gezielt in den kühlen Morgen- oder Abendstunden gießen.
Wortlaut der Kundmachung
„Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen nicht großflächig sprengen; Pflanzen stattdessen gezielt in den kühlen Morgen- oder Abendstunden gießen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:26
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungnoe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:24Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Aufgrund der anhaltenden historischen Trockenheit und der niedrigen Grundwasserstände im Sommer 2026 in weiten Teilen Niederösterreichs gilt jedoch auch hier der allgemeine, dringende Appell der Behörden an die Bevölkerung, verantwortungsvoll mit der Ressource Trinkwasser umzugehen.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der anhaltenden historischen Trockenheit und der niedrigen Grundwasserstände im Sommer 2026 in weiten Teilen Niederösterreichs gilt jedoch auch hier der allgemeine, dringende Appell der Behörden an die Bevölkerung, verantwortungsvoll mit der Ressource Trinkwasser umzugehen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:26
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparennoe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:24Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 09:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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