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FelixdorfNiederösterreich

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen nicht großflächig sprengen; Pflanzen stattdessen gezielt in den kühlen Morgen- oder Abendstunden gießen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: noe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 18:26 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Einschränkung

    Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen nicht großflächig sprengen; Pflanzen stattdessen gezielt in den kühlen Morgen- oder Abendstunden gießen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen nicht großflächig sprengen; Pflanzen stattdessen gezielt in den kühlen Morgen- oder Abendstunden gießen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:26

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Aufgrund der anhaltenden historischen Trockenheit und der niedrigen Grundwasserstände im Sommer 2026 in weiten Teilen Niederösterreichs gilt jedoch auch hier der allgemeine, dringende Appell der Behörden an die Bevölkerung, verantwortungsvoll mit der Ressource Trinkwasser umzugehen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aufgrund der anhaltenden historischen Trockenheit und der niedrigen Grundwasserstände im Sommer 2026 in weiten Teilen Niederösterreichs gilt jedoch auch hier der allgemeine, dringende Appell der Behörden an die Bevölkerung, verantwortungsvoll mit der Ressource Trinkwasser umzugehen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:26

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparennoe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:24Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 09:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)