Feldkirchen in KärntenKärnten
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung: Ein sparsamer Einsatz bei der Bewässerung von Grünflächen wird empfohlen, um die Grundwasserreserven nachhaltig zu schonen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:02 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gartenbewässerung: Ein sparsamer Einsatz bei der Bewässerung von Grünflächen wird empfohlen, um die Grundwasserreserven nachhaltig zu schonen.
Wortlaut der Kundmachung
„Gartenbewässerung: Ein sparsamer Einsatz bei der Bewässerung von Grünflächen wird empfohlen, um die Grundwasserreserven nachhaltig zu schonen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:02
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:05Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Während andere Kärntner Gemeinden aufgrund anhaltender Trockenheit im Spätsommer strenge Sparappelle oder Poolbefüllungsverbote erlassen haben, gilt die Wasserversorgung im Zentralraum Feldkirchen dank modernisierter Quellanlagen (wie in Waiern) und der geplanten Einbindung in die Kärntner Wasserschiene als gut gesichert.
Wortlaut der Kundmachung
„Während andere Kärntner Gemeinden aufgrund anhaltender Trockenheit im Spätsommer strenge Sparappelle oder Poolbefüllungsverbote erlassen haben, gilt die Wasserversorgung im Zentralraum Feldkirchen dank modernisierter Quellanlagen (wie in Waiern) und der geplanten Einbindung in die Kärntner Wasserschiene als gut gesichert.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:02
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:05Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 27.10.2026, 20:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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