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Feldkirchen in KärntenKärnten

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Bitte freiwillig

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung: Ein sparsamer Einsatz bei der Bewässerung von Grünflächen wird empfohlen, um die Grundwasserreserven nachhaltig zu schonen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:02 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Empfehlung

    Gartenbewässerung: Ein sparsamer Einsatz bei der Bewässerung von Grünflächen wird empfohlen, um die Grundwasserreserven nachhaltig zu schonen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Gartenbewässerung: Ein sparsamer Einsatz bei der Bewässerung von Grünflächen wird empfohlen, um die Grundwasserreserven nachhaltig zu schonen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Während andere Kärntner Gemeinden aufgrund anhaltender Trockenheit im Spätsommer strenge Sparappelle oder Poolbefüllungsverbote erlassen haben, gilt die Wasserversorgung im Zentralraum Feldkirchen dank modernisierter Quellanlagen (wie in Waiern) und der geplanten Einbindung in die Kärntner Wasserschiene als gut gesichert.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Während andere Kärntner Gemeinden aufgrund anhaltender Trockenheit im Spätsommer strenge Sparappelle oder Poolbefüllungsverbote erlassen haben, gilt die Wasserversorgung im Zentralraum Feldkirchen dank modernisierter Quellanlagen (wie in Waiern) und der geplanten Einbindung in die Kärntner Wasserschiene als gut gesichert.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 27.10.2026, 20:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)