FaggenTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Gemeinde Faggen liegen im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Notstandsverordnungen zur Wasser
- Einschränkung der Poolbefüllung
Eingeschränkt
- Möchten Sie wissen, ob es in angrenzenden Gemeinden des Bezirks Landeck spezifische Einschränkungen gibt, oder benötigen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Möchten Sie wissen, ob es in angrenzenden Gemeinden des Bezirks Landeck spezifische Einschränkungen gibt, oder benötigen Sie praktische Tipps zur Installation eines Regenwasserspeichers?“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: faggen.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:00 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Möchten Sie wissen, ob es in angrenzenden Gemeinden des Bezirks Landeck spezifische Einschränkungen gibt, oder benötigen
Möchten Sie wissen, ob es in angrenzenden Gemeinden des Bezirks Landeck spezifische Einschränkungen gibt, oder benötigen Sie praktische Tipps zur Installation eines Regenwasserspeichers?
Wortlaut der Kundmachung
„Möchten Sie wissen, ob es in angrenzenden Gemeinden des Bezirks Landeck spezifische Einschränkungen gibt, oder benötigen Sie praktische Tipps zur Installation eines Regenwasserspeichers?“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:00
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Möchten Sie wissen, ob es in angrenzenden Gemeinden des Bezirks Landeck spezifische Einschränkungen gibt, oder benötigenfaggen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:01Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Gemeinde Faggen liegen im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Notstandsverordnungen zur Wasser
Für die Gemeinde Faggen liegen im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Notstandsverordnungen zur Wassernutzung vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Faggen liegen im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Notstandsverordnungen zur Wassernutzung vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:00
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Gemeinde Faggen liegen im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Notstandsverordnungen zur Wasserfaggen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:00Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Während in Faggen auf Eigenverantwortung gesetzt wird, mussten andere Gemeinden in Österreich und Regionen wie Südtirol strenge Verbote für die Poolbefüllung, Rasenbewässerung und Autowäsche erlassen.
Wortlaut der Kundmachung
„Während in Faggen auf Eigenverantwortung gesetzt wird, mussten andere Gemeinden in Österreich und Regionen wie Südtirol strenge Verbote für die Poolbefüllung, Rasenbewässerung und Autowäsche erlassen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:00
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungfaggen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:01Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 24.10.2026, 09:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)