EuratsfeldNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Marktgemeinde Euratsfeld gibt es im September 2026 trotz der österreichweit herrschenden extremen Sommerdürre ke
- Waldbrandverordnung 2026: Aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Sommer und Herbst ist die aktuelle Waldbrandverordnung
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Euratsfeld gibt es im September 2026 trotz der österreichweit herrschenden extremen Sommerdürre keine akuten, behördlich verordneten Wassereinschränkungen oder Verbote.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: euratsfeld.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:43 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Marktgemeinde Euratsfeld gibt es im September 2026 trotz der österreichweit herrschenden extremen Sommerdürre ke
Für die Marktgemeinde Euratsfeld gibt es im September 2026 trotz der österreichweit herrschenden extremen Sommerdürre keine akuten, behördlich verordneten Wassereinschränkungen oder Verbote.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Euratsfeld gibt es im September 2026 trotz der österreichweit herrschenden extremen Sommerdürre keine akuten, behördlich verordneten Wassereinschränkungen oder Verbote.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:43
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Marktgemeinde Euratsfeld gibt es im September 2026 trotz der österreichweit herrschenden extremen Sommerdürre keeuratsfeld.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:42Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Waldbrandverordnung 2026: Aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Sommer und Herbst ist die aktuelle Waldbrandverordnung
Waldbrandverordnung 2026: Aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Sommer und Herbst ist die aktuelle Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft Amstetten aktiv, die jegliches Feuermachen sowie das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich strikt untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„Waldbrandverordnung 2026: Aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Sommer und Herbst ist die aktuelle Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft Amstetten aktiv, die jegliches Feuermachen sowie das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich strikt untersagt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:43
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Waldbrandverordnung 2026: Aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Sommer und Herbst ist die aktuelle Waldbrandverordnungeuratsfeld.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:42Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Förderung von Brauchwasseranlagen: Da die Gemeindeführung kontinuierlich zu einem sorgsamen Umgang mit Trinkwasser aufruft, unterstützt Euratsfeld finanziell die Errichtung privater Brauchwasseranlagen zur Gartenbewässerung.
Wortlaut der Kundmachung
„Förderung von Brauchwasseranlagen: Da die Gemeindeführung kontinuierlich zu einem sorgsamen Umgang mit Trinkwasser aufruft, unterstützt Euratsfeld finanziell die Errichtung privater Brauchwasseranlagen zur Gartenbewässerung.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:43
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungeuratsfeld.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:42Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.10.2026, 08:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)