Eschenau im HausruckkreisOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Eingeschränkt
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Einschränkungen im Außenbereich: Das Befüllen von Pools, das großflächige Sprengen von Rasenflächen sowie das Autowaschen mit Trinkwasser aus der öffentlichen Leitung sollten dringend vermieden werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: eschenau.ooe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:10 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Einschränkungen im Außenbereich: Das Befüllen von Pools, das großflächige Sprengen von Rasenflächen sowie das Autowaschen mit Trinkwasser aus der öffentlichen Leitung sollten dringend vermieden werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Einschränkungen im Außenbereich: Das Befüllen von Pools, das großflächige Sprengen von Rasenflächen sowie das Autowaschen mit Trinkwasser aus der öffentlichen Leitung sollten dringend vermieden werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:10
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungeschenau.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:04Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
In Eschenau im Hausruckkreis gibt es im September 2026 keine eigenständige, behördlich verordnete Wassersparverordnung mit strikten Verboten, wie sie in manchen Nachbargemeinden gilt.
Wortlaut der Kundmachung
„In Eschenau im Hausruckkreis gibt es im September 2026 keine eigenständige, behördlich verordnete Wassersparverordnung mit strikten Verboten, wie sie in manchen Nachbargemeinden gilt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:10
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wasserspareneschenau.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:04Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 05:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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