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Eschenau im HausruckkreisOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Einschränkungen im Außenbereich: Das Befüllen von Pools, das großflächige Sprengen von Rasenflächen sowie das Autowaschen mit Trinkwasser aus der öffentlichen Leitung sollten dringend vermieden werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: eschenau.ooe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:10 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Einschränkung

    Einschränkungen im Außenbereich: Das Befüllen von Pools, das großflächige Sprengen von Rasenflächen sowie das Autowaschen mit Trinkwasser aus der öffentlichen Leitung sollten dringend vermieden werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Einschränkungen im Außenbereich: Das Befüllen von Pools, das großflächige Sprengen von Rasenflächen sowie das Autowaschen mit Trinkwasser aus der öffentlichen Leitung sollten dringend vermieden werden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:10

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    In Eschenau im Hausruckkreis gibt es im September 2026 keine eigenständige, behördlich verordnete Wassersparverordnung mit strikten Verboten, wie sie in manchen Nachbargemeinden gilt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In Eschenau im Hausruckkreis gibt es im September 2026 keine eigenständige, behördlich verordnete Wassersparverordnung mit strikten Verboten, wie sie in manchen Nachbargemeinden gilt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:10

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wasserspareneschenau.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:04Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 05:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)