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Enzesfeld-LindabrunnNiederösterreich

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zum Verzicht auf Fahrzeugwäsche mit Trinkwasser
  • Appell: Rasen nur bei Bedarf mit Trinkwasser gießen
  • Bitte um bedarfsgerechte Bewässerung von Gärten und Rasenflächen in den Morgen- oder Abendstunden
  • Bitte um Verzicht auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser
  • Appell zur sparsamen Garten-, Pflanzen- und Rasenbewässerung
  • Appell: Auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser möglichst verzichten
  • Allgemeiner Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
  • Aufruf zum Verzicht auf Wasserentnahmen aus Fließgewässern wegen sehr niedriger Wasserstände

Erlaubt bleibt

  • Sparsame Waschanlagen können genutzt werden
  • Sparsame Waschanlagen nutzen
  • Der Gemeingebrauch bleibt erlaubt: Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen von Hand. Entnahmen mit aufrechter wasserrechtlicher Bewilligung sind zulässig.

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 19. August 2026): „Auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser möglichst verzichten bzw. sparsame Waschanlagen nutzen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: enzesfeld-lindabrunn.at, 19. August 2026 · Enzesfeld-Lindabrunn, 11. August 2026 · Geprüft 07.09.2026, 15:32 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 11. August 2026 – Aufruf zum Verzicht auf Wasserentnahmen aus Fließgewässern wegen sehr niedriger Wasserstände – Freiwilliger Appell
  2. 19. August 2026 – Kundmachung mit 7 Maßnahmen:
    • Appell zum Verzicht auf Fahrzeugwäsche mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
    • Appell: Rasen nur bei Bedarf mit Trinkwasser gießen – Freiwilliger Appell
    • Bitte um bedarfsgerechte Bewässerung von Gärten und Rasenflächen in den Morgen- oder Abendstunden – Freiwilliger Appell
    • Bitte um Verzicht auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
    • Appell zur sparsamen Garten-, Pflanzen- und Rasenbewässerung – Freiwilliger Appell
    • Appell: Auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser möglichst verzichten – Freiwilliger Appell
    • Allgemeiner Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Fahrzeugwäsche

    Appell zum Verzicht auf Fahrzeugwäsche mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Die Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunn bittet im Rahmen ihres Sparaufrufs, auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser möglichst zu verzichten bzw. sparsame Waschanlagen zu nutzen.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Sparsame Waschanlagen können genutzt werden

    Wortlaut der Kundmachung

    „Auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser möglichst verzichten bzw. sparsame Waschanlagen nutzen.“

    Gültigkeit
    seit 19. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    19. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:32

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Rasenbewässerung

    Appell: Rasen nur bei Bedarf mit Trinkwasser gießen

    Empfehlung

    Im Rahmen des Wasserspar-Aufrufs der Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunn wird empfohlen, Rasen nur bei Bedarf zu gießen – möglichst in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden. Hintergrund ist der bewusste Umgang mit Trinkwasser in den heißen Sommermonaten; die Versorgungssicherheit ist derzeit nicht eingeschränkt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Garten, Pflanzen und Rasen nur bei Bedarf gießen – möglichst in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden.“

    Gültigkeit
    seit 19. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    19. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:32

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Gartenbewässerung

    Bitte um bedarfsgerechte Bewässerung von Gärten und Rasenflächen in den Morgen- oder Abendstunden

    Empfehlung

    Die Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunn appelliert angesichts der heißen Sommermonate an die Bewohner, bewusst und sparsam mit Trinkwasser umzugehen. Garten, Pflanzen und Rasen sollen nur bei Bedarf gegossen werden – möglichst in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden. Der Appell ist freiwillig; laut Text bestehen derzeit keine Einschränkungen bei der Versorgungssicherheit.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Damit dies auch weiterhin so bleibt, sind auch die Bewohner unserer Marktgemeinde angehalten, bewusst und sparsam mit Trinkwasser umzugehen. [...] Garten, Pflanzen und Rasen nur bei Bedarf gießen – möglichst in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden.“

    Gültigkeit
    seit 19. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    19. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:32

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Bitte um Verzicht auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparappells der Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunn wird gebeten, auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser möglichst zu verzichten bzw. sparsame Waschanlagen zu nutzen. Freiwillige Maßnahme ohne Verbotscharakter.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Sparsame Waschanlagen dürfen genutzt werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser möglichst verzichten bzw. sparsame Waschanlagen nutzen.“

    Gültigkeit
    seit 19. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    19. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:32

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Gartenbewässerung

    Appell zur sparsamen Garten-, Pflanzen- und Rasenbewässerung

    Empfehlung

    Die Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunn ruft im Kontext der aktuellen Sommerwochen zum bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf. Garten, Pflanzen und Rasen sollen nur bei Bedarf gegossen werden – möglichst in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden. Der Wasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden betont, dass derzeit keine Einschränkungen bei der Versorgungssicherheit bestehen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Damit dies auch weiterhin so bleibt, sind auch die Bewohner unserer Marktgemeinde angehalten, bewusst und sparsam mit Trinkwasser umzugehen. Mit einfachen Maßnahmen Wasser sparen: Beim Zähneputzen oder Einseifen das Wasser nicht unnötig laufen lassen. Garten, Pflanzen und Rasen nur bei Bedarf gießen – möglichst in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden. Auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser möglichst verzichten bzw. sparsame Waschanlagen nutzen.“

    Gültigkeit
    seit 19. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    19. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:32

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Appell: Auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser möglichst verzichten

    Empfehlung

    Im Rahmen des Wasserspar-Aufrufs der Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunn wird empfohlen, auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser möglichst zu verzichten bzw. sparsame Waschanlagen zu nutzen. Hintergrund ist der bewusste Umgang mit Trinkwasser in den heißen Sommermonaten.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Sparsame Waschanlagen nutzen

    Wortlaut der Kundmachung

    „Auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser möglichst verzichten bzw. sparsame Waschanlagen nutzen.“

    Gültigkeit
    seit 19. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    19. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:32

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Allgemeiner Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Die Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunn bittet die Bewohner angesichts der heißen Sommermonate um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser, u. a. Wasser beim Zähneputzen nicht laufen lassen, duschen statt baden sowie tropfende Wasserhähne und undichte Leitungen rasch reparieren. Freiwilliger Appell; laut Text bestehen derzeit keine Einschränkungen bei der Versorgungssicherheit.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Beim Zähneputzen oder Einseifen das Wasser nicht unnötig laufen lassen. [...] Lieber duschen als baden. Tropfende Wasserhähne und undichte Leitungen rasch reparieren.“

    Gültigkeit
    seit 19. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    19. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:32

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Entnahme aus Bächen und Flüssen

    Aufruf zum Verzicht auf Wasserentnahmen aus Fließgewässern wegen sehr niedriger Wasserstände

    Empfehlung

    Die Bezirkshauptmannschaft Baden weist aufgrund außergewöhnlich niedriger Wasserstände (u. a. Triesting, Schwechat, Leitha) darauf hin, dass Wasser aus Fließgewässern nur mit aufrechter wasserrechtlicher Bewilligung entnommen werden darf – insbesondere bei Pumpenentnahmen zur Garten- oder landwirtschaftlichen Bewässerung. Entnahmen ohne Bewilligung sind strafbar (bis zu 14.530 Euro Geldbuße). Die Bevölkerung wird gebeten, derzeit ganz auf Wasserentnahmen aus Fließgewässern zu verzichten.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Der Gemeingebrauch bleibt erlaubt: Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen von Hand. Entnahmen mit aufrechter wasserrechtlicher Bewilligung sind zulässig.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Bezirkshauptmannschaft Baden weist daher darauf hin, dass Wasser aus Fließgewässern nur dann entnommen werden darf, wenn dafür eine aufrechte wasserrechtliche Bewilligung vorliegt. Das betrifft insbesondere Wasserentnahmen mit Pumpen, beispielsweise zur Bewässerung von Gärten oder landwirtschaftlichen Flächen. ... Bitte verzichten Sie derzeit auf Wasserentnahmen aus Fließgewässern, sofern dafür keine entsprechende wasserrechtliche Bewilligung vorliegt.“

    Gültigkeit
    seit 11. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    11. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 10:48

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 25.10.2026, 22:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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