Enzesfeld-LindabrunnNiederösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Appell zum Verzicht auf Fahrzeugwäsche mit Trinkwasser
- Appell: Rasen nur bei Bedarf mit Trinkwasser gießen
- Bitte um bedarfsgerechte Bewässerung von Gärten und Rasenflächen in den Morgen- oder Abendstunden
- Bitte um Verzicht auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser
- Appell zur sparsamen Garten-, Pflanzen- und Rasenbewässerung
- Appell: Auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser möglichst verzichten
- Allgemeiner Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
- Aufruf zum Verzicht auf Wasserentnahmen aus Fließgewässern wegen sehr niedriger Wasserstände
Erlaubt bleibt
- Sparsame Waschanlagen können genutzt werden
- Sparsame Waschanlagen nutzen
- Der Gemeingebrauch bleibt erlaubt: Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen von Hand. Entnahmen mit aufrechter wasserrechtlicher Bewilligung sind zulässig.
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 19. August 2026): „Auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser möglichst verzichten bzw. sparsame Waschanlagen nutzen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: enzesfeld-lindabrunn.at, 19. August 2026 · Enzesfeld-Lindabrunn, 11. August 2026 · Geprüft 07.09.2026, 15:32 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 11. August 2026 – Aufruf zum Verzicht auf Wasserentnahmen aus Fließgewässern wegen sehr niedriger Wasserstände – Freiwilliger Appell
- 19. August 2026 – Kundmachung mit 7 Maßnahmen:
- Appell zum Verzicht auf Fahrzeugwäsche mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
- Appell: Rasen nur bei Bedarf mit Trinkwasser gießen – Freiwilliger Appell
- Bitte um bedarfsgerechte Bewässerung von Gärten und Rasenflächen in den Morgen- oder Abendstunden – Freiwilliger Appell
- Bitte um Verzicht auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
- Appell zur sparsamen Garten-, Pflanzen- und Rasenbewässerung – Freiwilliger Appell
- Appell: Auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser möglichst verzichten – Freiwilliger Appell
- Allgemeiner Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Appell zum Verzicht auf Fahrzeugwäsche mit Trinkwasser
Die Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunn bittet im Rahmen ihres Sparaufrufs, auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser möglichst zu verzichten bzw. sparsame Waschanlagen zu nutzen.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Sparsame Waschanlagen können genutzt werden
Wortlaut der Kundmachung
„Auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser möglichst verzichten bzw. sparsame Waschanlagen nutzen.“
- Gültigkeit
- seit 19. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 19. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 15:32
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunnenzesfeld-lindabrunn.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 19. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:48Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Appell: Rasen nur bei Bedarf mit Trinkwasser gießen
Im Rahmen des Wasserspar-Aufrufs der Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunn wird empfohlen, Rasen nur bei Bedarf zu gießen – möglichst in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden. Hintergrund ist der bewusste Umgang mit Trinkwasser in den heißen Sommermonaten; die Versorgungssicherheit ist derzeit nicht eingeschränkt.
Wortlaut der Kundmachung
„Garten, Pflanzen und Rasen nur bei Bedarf gießen – möglichst in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden.“
- Gültigkeit
- seit 19. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 19. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 15:32
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunnenzesfeld-lindabrunn.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 19. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:48Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Gartenbewässerung
Bitte um bedarfsgerechte Bewässerung von Gärten und Rasenflächen in den Morgen- oder Abendstunden
Die Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunn appelliert angesichts der heißen Sommermonate an die Bewohner, bewusst und sparsam mit Trinkwasser umzugehen. Garten, Pflanzen und Rasen sollen nur bei Bedarf gegossen werden – möglichst in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden. Der Appell ist freiwillig; laut Text bestehen derzeit keine Einschränkungen bei der Versorgungssicherheit.
Wortlaut der Kundmachung
„Damit dies auch weiterhin so bleibt, sind auch die Bewohner unserer Marktgemeinde angehalten, bewusst und sparsam mit Trinkwasser umzugehen. [...] Garten, Pflanzen und Rasen nur bei Bedarf gießen – möglichst in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden.“
- Gültigkeit
- seit 19. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 19. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 15:32
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunnenzesfeld-lindabrunn.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 19. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:48Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Bitte um Verzicht auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser
Im Rahmen des Sparappells der Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunn wird gebeten, auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser möglichst zu verzichten bzw. sparsame Waschanlagen zu nutzen. Freiwillige Maßnahme ohne Verbotscharakter.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Sparsame Waschanlagen dürfen genutzt werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser möglichst verzichten bzw. sparsame Waschanlagen nutzen.“
- Gültigkeit
- seit 19. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 19. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 15:32
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunnenzesfeld-lindabrunn.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 19. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:48Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Gartenbewässerung
Appell zur sparsamen Garten-, Pflanzen- und Rasenbewässerung
Die Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunn ruft im Kontext der aktuellen Sommerwochen zum bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf. Garten, Pflanzen und Rasen sollen nur bei Bedarf gegossen werden – möglichst in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden. Der Wasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden betont, dass derzeit keine Einschränkungen bei der Versorgungssicherheit bestehen.
Wortlaut der Kundmachung
„Damit dies auch weiterhin so bleibt, sind auch die Bewohner unserer Marktgemeinde angehalten, bewusst und sparsam mit Trinkwasser umzugehen. Mit einfachen Maßnahmen Wasser sparen: Beim Zähneputzen oder Einseifen das Wasser nicht unnötig laufen lassen. Garten, Pflanzen und Rasen nur bei Bedarf gießen – möglichst in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden. Auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser möglichst verzichten bzw. sparsame Waschanlagen nutzen.“
- Gültigkeit
- seit 19. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 19. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 15:32
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunnenzesfeld-lindabrunn.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 19. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:48Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Appell: Auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser möglichst verzichten
Im Rahmen des Wasserspar-Aufrufs der Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunn wird empfohlen, auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser möglichst zu verzichten bzw. sparsame Waschanlagen zu nutzen. Hintergrund ist der bewusste Umgang mit Trinkwasser in den heißen Sommermonaten.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Sparsame Waschanlagen nutzen
Wortlaut der Kundmachung
„Auf das Waschen von Autos mit Trinkwasser möglichst verzichten bzw. sparsame Waschanlagen nutzen.“
- Gültigkeit
- seit 19. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 19. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 15:32
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunnenzesfeld-lindabrunn.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 19. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:48Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Allgemeiner Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
Die Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunn bittet die Bewohner angesichts der heißen Sommermonate um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser, u. a. Wasser beim Zähneputzen nicht laufen lassen, duschen statt baden sowie tropfende Wasserhähne und undichte Leitungen rasch reparieren. Freiwilliger Appell; laut Text bestehen derzeit keine Einschränkungen bei der Versorgungssicherheit.
Wortlaut der Kundmachung
„Beim Zähneputzen oder Einseifen das Wasser nicht unnötig laufen lassen. [...] Lieber duschen als baden. Tropfende Wasserhähne und undichte Leitungen rasch reparieren.“
- Gültigkeit
- seit 19. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 19. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 15:32
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunnenzesfeld-lindabrunn.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 19. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:48Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Entnahme aus Bächen und Flüssen
Aufruf zum Verzicht auf Wasserentnahmen aus Fließgewässern wegen sehr niedriger Wasserstände
Die Bezirkshauptmannschaft Baden weist aufgrund außergewöhnlich niedriger Wasserstände (u. a. Triesting, Schwechat, Leitha) darauf hin, dass Wasser aus Fließgewässern nur mit aufrechter wasserrechtlicher Bewilligung entnommen werden darf – insbesondere bei Pumpenentnahmen zur Garten- oder landwirtschaftlichen Bewässerung. Entnahmen ohne Bewilligung sind strafbar (bis zu 14.530 Euro Geldbuße). Die Bevölkerung wird gebeten, derzeit ganz auf Wasserentnahmen aus Fließgewässern zu verzichten.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Der Gemeingebrauch bleibt erlaubt: Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen von Hand. Entnahmen mit aufrechter wasserrechtlicher Bewilligung sind zulässig.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Bezirkshauptmannschaft Baden weist daher darauf hin, dass Wasser aus Fließgewässern nur dann entnommen werden darf, wenn dafür eine aufrechte wasserrechtliche Bewilligung vorliegt. Das betrifft insbesondere Wasserentnahmen mit Pumpen, beispielsweise zur Bewässerung von Gärten oder landwirtschaftlichen Flächen. ... Bitte verzichten Sie derzeit auf Wasserentnahmen aus Fließgewässern, sofern dafür keine entsprechende wasserrechtliche Bewilligung vorliegt.“
- Gültigkeit
- seit 11. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 11. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 10:48
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Marktgemeinde Enzesfeld-LindabrunnEnzesfeld-Lindabrunn · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 11. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 08:33Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 25.10.2026, 22:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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