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EberschwangOberösterreich

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Vorzeitige Beendigung der Badesaison 2026 im Naturbad wegen Salmonellen-Belastung
  • Meldepflicht für Poolbefüllungen beim Gemeindeamt

Bitte freiwillig

  • Appell an alle Bürger:innen, Wasser zu sparen
  • Appell zum Verzicht auf das Autowaschen
  • Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 22. Mai 2026): „Wir appellieren an euch alle, WASSER ZU SPAREN! 💚 Jeder Beitrag hilft 💚“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: eberschwang.at, 22. Mai 2026 · eberschwang.at, 28. August 2026 · krone.at, 31. Mai 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:09 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 22. Mai 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Appell an alle Bürger:innen, Wasser zu sparen – Freiwilliger Appell
    • Meldepflicht für Poolbefüllungen beim Gemeindeamt – Einschränkung
  2. 31. Mai 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Appell zum Verzicht auf das Autowaschen – Freiwilliger Appell
    • Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen – Freiwilliger Appell
  3. 28. August 2026 – Vorzeitige Beendigung der Badesaison 2026 im Naturbad wegen Salmonellen-Belastung – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell an alle Bürger:innen, Wasser zu sparen

    Empfehlung

    Die Marktgemeinde Eberschwang appelliert an alle Bürger:innen, Wasser zu sparen – jeder Beitrag hilft. Freiwilliger Appell ohne konkrete Verbote.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wir appellieren an euch alle, WASSER ZU SPAREN! 💚 Jeder Beitrag hilft 💚“

    Gültigkeit
    seit 22. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    22. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:09

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Eberschwangeberschwang.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 22. Mai 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:07Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Vorzeitige Beendigung der Badesaison 2026 im Naturbad wegen Salmonellen-Belastung

    Einschränkung

    Die Marktgemeinde Eberschwang beendet die Badesaison 2026 im Naturbad vorzeitig, da im nicht chlorierten Badewasser trotz wiederholter Testungen weiterhin eine Salmonellen-Belastung besteht. Eine Sanierung hätte den Austausch von rund einem Viertel des Wassers (ca. 1.600 m³ Trinkwasser) erfordert; zugunsten der sicheren Trinkwasserversorgung aller Bürger:innen bis in den Herbst wurde auf die Wiedereröffnung verzichtet.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Leider besteht, nach abermaligen Testungen, im Wasser des Naturbades weiterhin eine Salmonellen-Belastung ⚠️ Das Naturbad wird mit natürlichem, NICHT chloriertem Wasser 💧 betrieben. [...] Nach längerer Überlegung und sorgfältiger Abwägung hat sich die Marktgemeinde Eberschwang daher entschlossen, die SAISON 2026 vorzeitig zu BEENDEN❗ [...] Die GESUNDHEIT unserer Badegäste und die SICHERE Trinkwasserversorgung unserer Gemeinde stehen an ERSTER STELLE!“

    Gültigkeit
    seit 28. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    28. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:44

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Eberschwangeberschwang.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 28. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:44Direktlink zur Kundmachung
  • Fahrzeugwäsche

    Appell zum Verzicht auf das Autowaschen

    Empfehlung

    Die Gemeinde Eberschwang ersucht die Bevölkerung wegen der extremen Trockenheit und niedriger Grundwasserstände, auf das Waschen von Fahrzeugen zu verzichten. Freiwilliger Appell.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Auch Nußdorf am Attersee, Eberschwang und Munderfing ersuchen, auf das Bewässern von Rasenflächen und Autowaschen zu verzichten sowie Poolbefüllungen zu melden.“

    Gültigkeit
    seit 31. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    31. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 11:41

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Ernste Situationkrone.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 31. Mai 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:41Übersichtsseite von www.krone.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Rasenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen

    Empfehlung

    Wegen des trockensten Frühjahrs der Messgeschichte und rekordniedriger Grundwasserstände ersucht die Gemeinde Eberschwang (gemeinsam mit Nußdorf am Attersee und Munderfing) die Bevölkerung, auf das Bewässern von Rasenflächen zu verzichten. Freiwilliger Appell, kein Verbot.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Auch Nußdorf am Attersee, Eberschwang und Munderfing ersuchen, auf das Bewässern von Rasenflächen und Autowaschen zu verzichten sowie Poolbefüllungen zu melden.“

    Gültigkeit
    seit 31. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    31. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 11:42

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Ernste Situationkrone.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 31. Mai 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:41Übersichtsseite von www.krone.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Befüllung privater Pools

    Meldepflicht für Poolbefüllungen beim Gemeindeamt

    Einschränkung

    Befüllungen von Pools müssen unbedingt vorab beim Gemeindeamt Eberschwang gemeldet werden (per E-Mail an gemeinde@eberschwang.ooe.gv.at oder telefonisch unter 07753/22 55). Die Meldepflicht ist Teil eines allgemeinen Wasserspar-Aufrufs der Marktgemeinde.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wir appellieren an euch alle, WASSER ZU SPAREN! 💚 Jeder Beitrag hilft 💚 POOL-Befüllungen bitte UNBEDINGT am Gemeindeamt melden : 📧 gemeinde@eberschwang.ooe.gv.at ☎️ 07753 / 22 55 DANKE 🙏 für eueren verantwortungsbewussten Umgang mit unserem 💧 "kostbaren Nass" 💧 ! 22.05.2026“

    Gültigkeit
    seit 22. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    22. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 11:40

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Eberschwangeberschwang.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 22. Mai 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:07Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

13 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 20:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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