EberschwangOberösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Vorzeitige Beendigung der Badesaison 2026 im Naturbad wegen Salmonellen-Belastung
- Meldepflicht für Poolbefüllungen beim Gemeindeamt
Bitte freiwillig
- Appell an alle Bürger:innen, Wasser zu sparen
- Appell zum Verzicht auf das Autowaschen
- Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 22. Mai 2026): „Wir appellieren an euch alle, WASSER ZU SPAREN! 💚 Jeder Beitrag hilft 💚“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: eberschwang.at, 22. Mai 2026 · eberschwang.at, 28. August 2026 · krone.at, 31. Mai 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:09 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 22. Mai 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
- Appell an alle Bürger:innen, Wasser zu sparen – Freiwilliger Appell
- Meldepflicht für Poolbefüllungen beim Gemeindeamt – Einschränkung
- 31. Mai 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
- Appell zum Verzicht auf das Autowaschen – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen – Freiwilliger Appell
- 28. August 2026 – Vorzeitige Beendigung der Badesaison 2026 im Naturbad wegen Salmonellen-Belastung – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Appell an alle Bürger:innen, Wasser zu sparen
Die Marktgemeinde Eberschwang appelliert an alle Bürger:innen, Wasser zu sparen – jeder Beitrag hilft. Freiwilliger Appell ohne konkrete Verbote.
Wortlaut der Kundmachung
„Wir appellieren an euch alle, WASSER ZU SPAREN! 💚 Jeder Beitrag hilft 💚“
- Gültigkeit
- seit 22. Mai 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 22. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:09
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Eberschwangeberschwang.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 22. Mai 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:07Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Vorzeitige Beendigung der Badesaison 2026 im Naturbad wegen Salmonellen-Belastung
Die Marktgemeinde Eberschwang beendet die Badesaison 2026 im Naturbad vorzeitig, da im nicht chlorierten Badewasser trotz wiederholter Testungen weiterhin eine Salmonellen-Belastung besteht. Eine Sanierung hätte den Austausch von rund einem Viertel des Wassers (ca. 1.600 m³ Trinkwasser) erfordert; zugunsten der sicheren Trinkwasserversorgung aller Bürger:innen bis in den Herbst wurde auf die Wiedereröffnung verzichtet.
Wortlaut der Kundmachung
„Leider besteht, nach abermaligen Testungen, im Wasser des Naturbades weiterhin eine Salmonellen-Belastung ⚠️ Das Naturbad wird mit natürlichem, NICHT chloriertem Wasser 💧 betrieben. [...] Nach längerer Überlegung und sorgfältiger Abwägung hat sich die Marktgemeinde Eberschwang daher entschlossen, die SAISON 2026 vorzeitig zu BEENDEN❗ [...] Die GESUNDHEIT unserer Badegäste und die SICHERE Trinkwasserversorgung unserer Gemeinde stehen an ERSTER STELLE!“
- Gültigkeit
- seit 28. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 28. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 17:44
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Eberschwangeberschwang.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 28. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:44Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Appell zum Verzicht auf das Autowaschen
Die Gemeinde Eberschwang ersucht die Bevölkerung wegen der extremen Trockenheit und niedriger Grundwasserstände, auf das Waschen von Fahrzeugen zu verzichten. Freiwilliger Appell.
Wortlaut der Kundmachung
„Auch Nußdorf am Attersee, Eberschwang und Munderfing ersuchen, auf das Bewässern von Rasenflächen und Autowaschen zu verzichten sowie Poolbefüllungen zu melden.“
- Gültigkeit
- seit 31. Mai 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 31. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 11:41
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Ernste Situationkrone.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 31. Mai 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:41Übersichtsseite von www.krone.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen
Wegen des trockensten Frühjahrs der Messgeschichte und rekordniedriger Grundwasserstände ersucht die Gemeinde Eberschwang (gemeinsam mit Nußdorf am Attersee und Munderfing) die Bevölkerung, auf das Bewässern von Rasenflächen zu verzichten. Freiwilliger Appell, kein Verbot.
Wortlaut der Kundmachung
„Auch Nußdorf am Attersee, Eberschwang und Munderfing ersuchen, auf das Bewässern von Rasenflächen und Autowaschen zu verzichten sowie Poolbefüllungen zu melden.“
- Gültigkeit
- seit 31. Mai 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 31. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 11:42
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Ernste Situationkrone.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 31. Mai 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:41Übersichtsseite von www.krone.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Befüllung privater Pools
Meldepflicht für Poolbefüllungen beim Gemeindeamt
Befüllungen von Pools müssen unbedingt vorab beim Gemeindeamt Eberschwang gemeldet werden (per E-Mail an gemeinde@eberschwang.ooe.gv.at oder telefonisch unter 07753/22 55). Die Meldepflicht ist Teil eines allgemeinen Wasserspar-Aufrufs der Marktgemeinde.
Wortlaut der Kundmachung
„Wir appellieren an euch alle, WASSER ZU SPAREN! 💚 Jeder Beitrag hilft 💚 POOL-Befüllungen bitte UNBEDINGT am Gemeindeamt melden : 📧 gemeinde@eberschwang.ooe.gv.at ☎️ 07753 / 22 55 DANKE 🙏 für eueren verantwortungsbewussten Umgang mit unserem 💧 "kostbaren Nass" 💧 ! 22.05.2026“
- Gültigkeit
- seit 22. Mai 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 22. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 11:40
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Eberschwangeberschwang.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 22. Mai 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:07Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
13 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 20:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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