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DunkelsteinerwaldNiederösterreich

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Entwarnung: Leitungswasser in drei von vier Ortsteilen wieder trinkbar

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 24. Juli 2026): „Entwarnung: Leitungswasser in drei von vier Ortsteilen wieder trinkbar (Schlagzeile, aus URL-Slug: dunkelsteinerwald-entwarnung-leitungswasser-in-drei-von-vier-ortsteilen-wieder-trinkbar)“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: noen.at · Geprüft 07.09.2026, 17:58 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 24. Juli 2026 – Aufhebung der Abkoch-Empfehlung für Gansbach, Himberg und Hessendorf – aufgehoben
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Abkochempfehlung (Hygiene)

    Entwarnung: Leitungswasser in drei von vier Ortsteilen wieder trinkbar

    Empfehlung

    Laut NÖN-Meldung ist das Leitungswasser in Dunkelsteinerwald in drei von vier Ortsteilen wieder trinkbar; die Abkoch-Empfehlung gilt damit nur noch für den verbleibenden Ortsteil (Krapfenberg). Die bestehende Maßnahme bleibt eingeschränkt auf Krapfenberg aktiv.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Entwarnung: Leitungswasser in drei von vier Ortsteilen wieder trinkbar (Schlagzeile, aus URL-Slug: dunkelsteinerwald-entwarnung-leitungswasser-in-drei-von-vier-ortsteilen-wieder-trinkbar)“

    Gültigkeit
    seit 24. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    24. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:58

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Dunkelsteinerwaldnoen.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 24. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:57Direktlink zur Kundmachung
Verlauf – 1 beendete Maßnahme
  • Abkochempfehlung (Hygiene)

    Aufhebung der Abkoch-Empfehlung für Gansbach, Himberg und Hessendorf

    Nicht mehr geführt

    Diese Maßnahme wird nicht mehr als aktiv geführt. Ende: 24. Juli 2026 · Gültigkeit laut Kundmachung: seit 24. Juli 2026, bis auf Widerruf

    Belege anzeigen (1)

Transparenz

9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 04:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)