DürnsteinNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Gemeinde Dürnstein gibt es im September 2026 keine gesonderte, akute Notverordnung oder ein behördliches Verbot
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Obwohl der Hitzesommer 2026 in weiten Teilen Niederösterreichs zu historisch niedrigen Grundwasserständen und lokalen Wassersparaufrufen in betroffenen Nachbargemeinden geführt hat, ist die Trinkwasserversorgung in Dürnstein stabil.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: duernstein.at · Geprüft 08.09.2026, 19:45 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Obwohl der Hitzesommer 2026 in weiten Teilen Niederösterreichs zu historisch niedrigen Grundwasserständen und lokalen Wassersparaufrufen in betroffenen Nachbargemeinden geführt hat, ist die Trinkwasserversorgung in Dürnstein stabil.
Wortlaut der Kundmachung
„Obwohl der Hitzesommer 2026 in weiten Teilen Niederösterreichs zu historisch niedrigen Grundwasserständen und lokalen Wassersparaufrufen in betroffenen Nachbargemeinden geführt hat, ist die Trinkwasserversorgung in Dürnstein stabil.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:45
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenduernstein.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:18Übersichtsseite von www.duernstein.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Gemeinde Dürnstein gibt es im September 2026 keine gesonderte, akute Notverordnung oder ein behördliches Verbot
Für die Gemeinde Dürnstein gibt es im September 2026 keine gesonderte, akute Notverordnung oder ein behördliches Verbot zur Wassernutzung.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Dürnstein gibt es im September 2026 keine gesonderte, akute Notverordnung oder ein behördliches Verbot zur Wassernutzung.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:45
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Gemeinde Dürnstein gibt es im September 2026 keine gesonderte, akute Notverordnung oder ein behördliches Verbotduernstein.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:18Übersichtsseite von www.duernstein.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
2 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 17.09.2026, 04:21. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)