DroßNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Gartenbewässerung
- Regionale Einschränkungen: Während in Droß selbst der bewusste Umgang angemahnt wird, haben direkte Nachbargemeinden wie
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Dort ist das Rasensprengen sowie das Waschen von Autos aus dem Ortsnetz streng untersagt.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: dross.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:45 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Dort ist das Rasensprengen sowie das Waschen von Autos aus dem Ortsnetz streng untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„Dort ist das Rasensprengen sowie das Waschen von Autos aus dem Ortsnetz streng untersagt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:45
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungdross.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:17Übersichtsseite von www.dross.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Im September 2026 gibt es in Österreich aufgrund der anhaltenden Sommerdürre und eines Niederschlagsdefizits von rund 32 % zahlreiche Aufrufe und Verordnungen zum Wassersparen.
Wortlaut der Kundmachung
„Im September 2026 gibt es in Österreich aufgrund der anhaltenden Sommerdürre und eines Niederschlagsdefizits von rund 32 % zahlreiche Aufrufe und Verordnungen zum Wassersparen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:45
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparendross.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:17Übersichtsseite von www.dross.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Regionale Einschränkungen: Während in Droß selbst der bewusste Umgang angemahnt wird, haben direkte Nachbargemeinden wie
Regionale Einschränkungen: Während in Droß selbst der bewusste Umgang angemahnt wird, haben direkte Nachbargemeinden wie Weinzierl am Walde bereits behördliche Verbote erlassen.
Wortlaut der Kundmachung
„Regionale Einschränkungen: Während in Droß selbst der bewusste Umgang angemahnt wird, haben direkte Nachbargemeinden wie Weinzierl am Walde bereits behördliche Verbote erlassen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:45
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Regionale Einschränkungen: Während in Droß selbst der bewusste Umgang angemahnt wird, haben direkte Nachbargemeinden wiedross.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:17Übersichtsseite von www.dross.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 06:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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