DobersbergNiederösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Bitte um vorherige Bekanntgabe größerer Wasserentnahmen
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 21. Juli 2026): „Seitens der Gemeinde bestehen derzeit keine allgemeinen Einschränkungen für die Wassernutzung. Wir ersuchen jedoch alle Haushalte und Betriebe, größere oder länger andauernde Wasserentnahmen – etwa für Poolbefüllungen, Bewässerungen oder vergleichbare Zwecke – vorab kurz beim Gemeindeamt bekanntzugeben. Dadurch können ungewöhnliche Verbrauchsspitzen rasch eingeordnet und unnötige Kontrollen vermieden werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: dobersberg.gv.at, 21. Juli 2026 · Geprüft 07.09.2026, 18:07 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 21. Juli 2026 – Bitte um vorherige Bekanntgabe größerer Wasserentnahmen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Wasserentnahme
Bitte um vorherige Bekanntgabe größerer Wasserentnahmen
Aufgrund eines auffällig erhöhten Wasserverbrauchs im Ortsnetz Dobersberg, dessen Ursache nicht festgestellt werden konnte, ersucht die Marktgemeinde alle Haushalte und Betriebe, größere oder länger andauernde Wasserentnahmen – etwa für Poolbefüllungen, Bewässerungen oder vergleichbare Zwecke – vorab kurz beim Gemeindeamt bekanntzugeben. Dadurch sollen Verbrauchsspitzen rasch eingeordnet und unnötige Kontrollen vermieden werden. Allgemeine Einschränkungen der Wassernutzung bestehen ausdrücklich nicht.
Wortlaut der Kundmachung
„Seitens der Gemeinde bestehen derzeit keine allgemeinen Einschränkungen für die Wassernutzung. Wir ersuchen jedoch alle Haushalte und Betriebe, größere oder länger andauernde Wasserentnahmen – etwa für Poolbefüllungen, Bewässerungen oder vergleichbare Zwecke – vorab kurz beim Gemeindeamt bekanntzugeben. Dadurch können ungewöhnliche Verbrauchsspitzen rasch eingeordnet und unnötige Kontrollen vermieden werden.“
- Gültigkeit
- seit 21. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 21. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 18:07
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Marktgemeinde Dobersberg im Waldvierteldobersberg.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 21. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:06Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 01:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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