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DobersbergNiederösterreich

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Bitte um vorherige Bekanntgabe größerer Wasserentnahmen

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 21. Juli 2026): „Seitens der Gemeinde bestehen derzeit keine allgemeinen Einschränkungen für die Wassernutzung. Wir ersuchen jedoch alle Haushalte und Betriebe, größere oder länger andauernde Wasserentnahmen – etwa für Poolbefüllungen, Bewässerungen oder vergleichbare Zwecke – vorab kurz beim Gemeindeamt bekanntzugeben. Dadurch können ungewöhnliche Verbrauchsspitzen rasch eingeordnet und unnötige Kontrollen vermieden werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: dobersberg.gv.at, 21. Juli 2026 · Geprüft 07.09.2026, 18:07 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 21. Juli 2026 – Bitte um vorherige Bekanntgabe größerer Wasserentnahmen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Wasserentnahme

    Bitte um vorherige Bekanntgabe größerer Wasserentnahmen

    Empfehlung

    Aufgrund eines auffällig erhöhten Wasserverbrauchs im Ortsnetz Dobersberg, dessen Ursache nicht festgestellt werden konnte, ersucht die Marktgemeinde alle Haushalte und Betriebe, größere oder länger andauernde Wasserentnahmen – etwa für Poolbefüllungen, Bewässerungen oder vergleichbare Zwecke – vorab kurz beim Gemeindeamt bekanntzugeben. Dadurch sollen Verbrauchsspitzen rasch eingeordnet und unnötige Kontrollen vermieden werden. Allgemeine Einschränkungen der Wassernutzung bestehen ausdrücklich nicht.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Seitens der Gemeinde bestehen derzeit keine allgemeinen Einschränkungen für die Wassernutzung. Wir ersuchen jedoch alle Haushalte und Betriebe, größere oder länger andauernde Wasserentnahmen – etwa für Poolbefüllungen, Bewässerungen oder vergleichbare Zwecke – vorab kurz beim Gemeindeamt bekanntzugeben. Dadurch können ungewöhnliche Verbrauchsspitzen rasch eingeordnet und unnötige Kontrollen vermieden werden.“

    Gültigkeit
    seit 21. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    21. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 18:07

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 01:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)