DimbachOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Abkochgebot für Trinkwasser
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Dennoch bleibt der Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser im September 2026 weiterhin aufrecht, da die Versorgungslage noch nicht vollständig stabilisiert ist.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: dimbach.at · Geprüft 08.09.2026, 19:41 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Dennoch bleibt der Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser im September 2026 weiterhin aufrecht, da die Versorgungslage noch nicht vollständig stabilisiert ist.
Wortlaut der Kundmachung
„Dennoch bleibt der Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser im September 2026 weiterhin aufrecht, da die Versorgungslage noch nicht vollständig stabilisiert ist.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:41
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparendimbach.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:34Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Abkochgebot für Trinkwasser
Kein Abkochgebot: Das Wasser muss aktuell nicht abgekocht werden und verfügt über eine normale Qualität.
Wortlaut der Kundmachung
„Kein Abkochgebot: Das Wasser muss aktuell nicht abgekocht werden und verfügt über eine normale Qualität.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:41
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Abkochgebot für Trinkwasserdimbach.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:34Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 24.10.2026, 09:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)