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DimbachOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Abkochgebot für Trinkwasser

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Dennoch bleibt der Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser im September 2026 weiterhin aufrecht, da die Versorgungslage noch nicht vollständig stabilisiert ist.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: dimbach.at · Geprüft 08.09.2026, 19:41 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Dennoch bleibt der Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser im September 2026 weiterhin aufrecht, da die Versorgungslage noch nicht vollständig stabilisiert ist.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Dennoch bleibt der Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser im September 2026 weiterhin aufrecht, da die Versorgungslage noch nicht vollständig stabilisiert ist.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:41

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparendimbach.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:34Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Abkochgebot für Trinkwasser

    Verbot

    Kein Abkochgebot: Das Wasser muss aktuell nicht abgekocht werden und verfügt über eine normale Qualität.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Kein Abkochgebot: Das Wasser muss aktuell nicht abgekocht werden und verfügt über eine normale Qualität.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:41

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Abkochgebot für Trinkwasserdimbach.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:34Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 24.10.2026, 09:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)