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DeutschlandsbergSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Zwar gibt es für das Stadtgebiet Deutschlandsberg aktuell kein behördliches Absolutverbot, jedoch rufen die umliegenden

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Einschränkung der Gartenbewässerung: Rasen- und großflächige Grünanlagenbewässerung sind zu unterlassen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: deutschlandsberg.at · Geprüft 08.09.2026, 19:55 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Einschränkung

    Einschränkung der Gartenbewässerung: Rasen- und großflächige Grünanlagenbewässerung sind zu unterlassen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Einschränkung der Gartenbewässerung: Rasen- und großflächige Grünanlagenbewässerung sind zu unterlassen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:55

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Zwar gibt es für das Stadtgebiet Deutschlandsberg aktuell kein behördliches Absolutverbot, jedoch rufen die umliegenden

    Verbot

    Zwar gibt es für das Stadtgebiet Deutschlandsberg aktuell kein behördliches Absolutverbot, jedoch rufen die umliegenden Wasserverbände der West- und Südoststeiermark (wie der Wasserverband Wies-Eibiswald oder benachbarte Verbände) dringend dazu auf, den Konsum auf das Notwendigste zu beschränken.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Zwar gibt es für das Stadtgebiet Deutschlandsberg aktuell kein behördliches Absolutverbot, jedoch rufen die umliegenden Wasserverbände der West- und Südoststeiermark (wie der Wasserverband Wies-Eibiswald oder benachbarte Verbände) dringend dazu auf, den Konsum auf das Notwendigste zu beschränken.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:55

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Für die Region Deutschlandsberg sowie die gesamte Steiermark gelten im September 2026 verschärfte Appelle und Maßnahmen zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Region Deutschlandsberg sowie die gesamte Steiermark gelten im September 2026 verschärfte Appelle und Maßnahmen zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:55

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparendeutschlandsberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:45Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 24.10.2026, 09:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)