DeutschlandsbergSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Zwar gibt es für das Stadtgebiet Deutschlandsberg aktuell kein behördliches Absolutverbot, jedoch rufen die umliegenden
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Einschränkung der Gartenbewässerung: Rasen- und großflächige Grünanlagenbewässerung sind zu unterlassen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: deutschlandsberg.at · Geprüft 08.09.2026, 19:55 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Einschränkung der Gartenbewässerung: Rasen- und großflächige Grünanlagenbewässerung sind zu unterlassen.
Wortlaut der Kundmachung
„Einschränkung der Gartenbewässerung: Rasen- und großflächige Grünanlagenbewässerung sind zu unterlassen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:55
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungdeutschlandsberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:45Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Zwar gibt es für das Stadtgebiet Deutschlandsberg aktuell kein behördliches Absolutverbot, jedoch rufen die umliegenden
Zwar gibt es für das Stadtgebiet Deutschlandsberg aktuell kein behördliches Absolutverbot, jedoch rufen die umliegenden Wasserverbände der West- und Südoststeiermark (wie der Wasserverband Wies-Eibiswald oder benachbarte Verbände) dringend dazu auf, den Konsum auf das Notwendigste zu beschränken.
Wortlaut der Kundmachung
„Zwar gibt es für das Stadtgebiet Deutschlandsberg aktuell kein behördliches Absolutverbot, jedoch rufen die umliegenden Wasserverbände der West- und Südoststeiermark (wie der Wasserverband Wies-Eibiswald oder benachbarte Verbände) dringend dazu auf, den Konsum auf das Notwendigste zu beschränken.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:55
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Zwar gibt es für das Stadtgebiet Deutschlandsberg aktuell kein behördliches Absolutverbot, jedoch rufen die umliegendendeutschlandsberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:45Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Region Deutschlandsberg sowie die gesamte Steiermark gelten im September 2026 verschärfte Appelle und Maßnahmen zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Region Deutschlandsberg sowie die gesamte Steiermark gelten im September 2026 verschärfte Appelle und Maßnahmen zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:55
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparendeutschlandsberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:45Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 24.10.2026, 09:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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