BurgkirchenOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Für die Gemeinde Burgkirchen (sowohl für Burgkirchen an der Alz in Bayern als auch für die Gemeinde Burgkirchen in Oberö
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Maßnahmen: Eine akute, hitzebedingte Wassersparverordnung (wie etwa ein striktes Pool- oder Rasensprengverbot) existiert aktuell nicht.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: ooewasser.at · Geprüft 08.09.2026, 19:52 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Maßnahmen: Eine akute, hitzebedingte Wassersparverordnung (wie etwa ein striktes Pool- oder Rasensprengverbot) existiert aktuell nicht.
Wortlaut der Kundmachung
„Maßnahmen: Eine akute, hitzebedingte Wassersparverordnung (wie etwa ein striktes Pool- oder Rasensprengverbot) existiert aktuell nicht.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:52
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungooewasser.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:51Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Gemeinde Burgkirchen (sowohl für Burgkirchen an der Alz in Bayern als auch für die Gemeinde Burgkirchen in Oberö
Für die Gemeinde Burgkirchen (sowohl für Burgkirchen an der Alz in Bayern als auch für die Gemeinde Burgkirchen in Oberösterreich) liegen im September 2026 keine pauschalen, behördlich verordneten Wassernotstände oder flächendeckenden Verbote vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Burgkirchen (sowohl für Burgkirchen an der Alz in Bayern als auch für die Gemeinde Burgkirchen in Oberösterreich) liegen im September 2026 keine pauschalen, behördlich verordneten Wassernotstände oder flächendeckenden Verbote vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:52
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Gemeinde Burgkirchen (sowohl für Burgkirchen an der Alz in Bayern als auch für die Gemeinde Burgkirchen in Oberöooewasser.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:51Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Es gibt jedoch unterschiedliche lokale Gegebenheiten und allgemeine Sparappelle im Zuge der anhaltenden Trockenheitsphase im Spätsommer 2026:
Wortlaut der Kundmachung
„Es gibt jedoch unterschiedliche lokale Gegebenheiten und allgemeine Sparappelle im Zuge der anhaltenden Trockenheitsphase im Spätsommer 2026:“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:52
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenooewasser.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:51Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.09.2026, 12:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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