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BurgkirchenOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung
  • Für die Gemeinde Burgkirchen (sowohl für Burgkirchen an der Alz in Bayern als auch für die Gemeinde Burgkirchen in Oberö

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Maßnahmen: Eine akute, hitzebedingte Wassersparverordnung (wie etwa ein striktes Pool- oder Rasensprengverbot) existiert aktuell nicht.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: ooewasser.at · Geprüft 08.09.2026, 19:52 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Maßnahmen: Eine akute, hitzebedingte Wassersparverordnung (wie etwa ein striktes Pool- oder Rasensprengverbot) existiert aktuell nicht.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Maßnahmen: Eine akute, hitzebedingte Wassersparverordnung (wie etwa ein striktes Pool- oder Rasensprengverbot) existiert aktuell nicht.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:52

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die Gemeinde Burgkirchen (sowohl für Burgkirchen an der Alz in Bayern als auch für die Gemeinde Burgkirchen in Oberö

    Verbot

    Für die Gemeinde Burgkirchen (sowohl für Burgkirchen an der Alz in Bayern als auch für die Gemeinde Burgkirchen in Oberösterreich) liegen im September 2026 keine pauschalen, behördlich verordneten Wassernotstände oder flächendeckenden Verbote vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Burgkirchen (sowohl für Burgkirchen an der Alz in Bayern als auch für die Gemeinde Burgkirchen in Oberösterreich) liegen im September 2026 keine pauschalen, behördlich verordneten Wassernotstände oder flächendeckenden Verbote vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:52

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Es gibt jedoch unterschiedliche lokale Gegebenheiten und allgemeine Sparappelle im Zuge der anhaltenden Trockenheitsphase im Spätsommer 2026:

    Wortlaut der Kundmachung

    „Es gibt jedoch unterschiedliche lokale Gegebenheiten und allgemeine Sparappelle im Zuge der anhaltenden Trockenheitsphase im Spätsommer 2026:“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:52

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenooewasser.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:51Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.09.2026, 12:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

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