Burgauberg-NeudaubergBurgenland
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Bitte um Eintragung geplanter Poolfüllungen in den Poolfüllkalender
Erlaubt bleibt
- Pools bis 10 m³ (10.000 Liter) benötigen keine Terminreservierung.
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Poolfüllkalender auch heuer wieder im Einsatz ... Wir ersuchen daher alle Poolbesitzer, geplante Poolfüllungen im Poolfüllkalender einzutragen. Durch diese einfache Terminplanung leisten Sie einen wichtigen Beitrag dazu, dass die Versorgung mit Trinkwasser sowie der notwendige Löschwasserbedarf jederzeit sichergestellt werden können. Bitte reservieren Sie einen Termin für Ihre Poolfüllung, wenn das Volumen Ihres…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: wvb-thermenland.at · Geprüft 08.09.2026, 09:56 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Bitte um Eintragung geplanter Poolfüllungen in den Poolfüllkalender
Der Wasserverband Thermenland ersucht alle Poolbesitzer in den Verbandsgemeinden (u. a. Burgauberg/Neudauberg), geplante Poolfüllungen ab einem Volumen von 10 m³ im elektronischen Poolfüllkalender einzutragen bzw. einen Termin zu reservieren, um größere Wasserentnahmen zu koordinieren und die Trinkwasserversorgung sowie den Löschwasserbedarf sicherzustellen. Formuliert als Ersuchen/Bitte, nicht als verbindliches Gebot.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Pools bis 10 m³ (10.000 Liter) benötigen keine Terminreservierung.
Wortlaut der Kundmachung
„Poolfüllkalender auch heuer wieder im Einsatz ... Wir ersuchen daher alle Poolbesitzer, geplante Poolfüllungen im Poolfüllkalender einzutragen. Durch diese einfache Terminplanung leisten Sie einen wichtigen Beitrag dazu, dass die Versorgung mit Trinkwasser sowie der notwendige Löschwasserbedarf jederzeit sichergestellt werden können. Bitte reservieren Sie einen Termin für Ihre Poolfüllung, wenn das Volumen Ihres Einbau- oder Aufstellpools größer als 10 m³ (10.000 Liter) ist.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 06. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:56
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Wasserverband Thermenlandwvb-thermenland.at · Zeitung / Nachrichtenportal · erfasst am 06. September 2026 · abgerufen 06.09.2026, 19:08Übersichtsseite von wvb-thermenland.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 11:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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