BuchkirchenOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Eingeschränkt
- Da sich lokale Bestimmungen bei anhaltender Trockenheit kurzfristig ändern können und es keine zentrale bundesweite Meld
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Poolbefüllungen & Gartenbewässerung: Es wird dringend empfohlen, auf nicht zwingend notwendige Großverbraucher zu verzichten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: buchkirchen.at · Geprüft 08.09.2026, 21:10 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Poolbefüllungen & Gartenbewässerung: Es wird dringend empfohlen, auf nicht zwingend notwendige Großverbraucher zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Poolbefüllungen & Gartenbewässerung: Es wird dringend empfohlen, auf nicht zwingend notwendige Großverbraucher zu verzichten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:56
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungbuchkirchen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:50Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitzeperioden im Sommer und Frühherbst 2026, die in vielen Teilen Oberösterreichs zu einer angespannten Versorgungslage und lokalen Sparappellen geführt haben, bittet die Gemeinde jedoch generell um einen verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Buchkirchen (Bezirk Wels-Land, Oberösterreich) liegen für den September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Verbote oder strengen Wassersparauflagen vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:10
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenbuchkirchen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:49Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Da sich lokale Bestimmungen bei anhaltender Trockenheit kurzfristig ändern können und es keine zentrale bundesweite Meld
Da sich lokale Bestimmungen bei anhaltender Trockenheit kurzfristig ändern können und es keine zentrale bundesweite Meldepflicht für kommunale Einschränkungen gibt, sollten aktuelle Mitteilungen direkt über das Gemeindeamt Buchkirchen oder die amtliche Gemeindezeitung (Ausgabe September/Oktober 2026) bezogen werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Da sich lokale Bestimmungen bei anhaltender Trockenheit kurzfristig ändern können und es keine zentrale bundesweite Meldepflicht für kommunale Einschränkungen gibt, sollten aktuelle Mitteilungen direkt über das Gemeindeamt Buchkirchen oder die amtliche Gemeindezeitung (Ausgabe September/Oktober 2026) bezogen werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:56
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Da sich lokale Bestimmungen bei anhaltender Trockenheit kurzfristig ändern können und es keine zentrale bundesweite Meldbuchkirchen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:50Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Marktgemeinde Buchkirchen (Bezirk Wels-Land, Oberösterreich) liegt im September 2026 keine flächendeckende, behördlich verordnete Wassersperre oder ein generelles Entnahmeverbot vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Buchkirchen (Bezirk Wels-Land, Oberösterreich) liegen für den September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Verbote oder strengen Wassersparauflagen vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:10
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Marktgemeinde Buchkirchen (Bezirk Wels-Land, Oberösterreich) liegt im September 2026 keine flächendeckende, behöbuchkirchen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:49Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
11 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 04:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)