← Suche

BuchkirchenOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen

Eingeschränkt

  • Da sich lokale Bestimmungen bei anhaltender Trockenheit kurzfristig ändern können und es keine zentrale bundesweite Meld

Bitte freiwillig

  • Einschränkung der Poolbefüllung
  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Poolbefüllungen & Gartenbewässerung: Es wird dringend empfohlen, auf nicht zwingend notwendige Großverbraucher zu verzichten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: buchkirchen.at · Geprüft 08.09.2026, 21:10 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Empfehlung

    Poolbefüllungen & Gartenbewässerung: Es wird dringend empfohlen, auf nicht zwingend notwendige Großverbraucher zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Poolbefüllungen & Gartenbewässerung: Es wird dringend empfohlen, auf nicht zwingend notwendige Großverbraucher zu verzichten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:56

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitzeperioden im Sommer und Frühherbst 2026, die in vielen Teilen Oberösterreichs zu einer angespannten Versorgungslage und lokalen Sparappellen geführt haben, bittet die Gemeinde jedoch generell um einen verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Buchkirchen (Bezirk Wels-Land, Oberösterreich) liegen für den September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Verbote oder strengen Wassersparauflagen vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 21:10

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenbuchkirchen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:49Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Da sich lokale Bestimmungen bei anhaltender Trockenheit kurzfristig ändern können und es keine zentrale bundesweite Meld

    Einschränkung

    Da sich lokale Bestimmungen bei anhaltender Trockenheit kurzfristig ändern können und es keine zentrale bundesweite Meldepflicht für kommunale Einschränkungen gibt, sollten aktuelle Mitteilungen direkt über das Gemeindeamt Buchkirchen oder die amtliche Gemeindezeitung (Ausgabe September/Oktober 2026) bezogen werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Da sich lokale Bestimmungen bei anhaltender Trockenheit kurzfristig ändern können und es keine zentrale bundesweite Meldepflicht für kommunale Einschränkungen gibt, sollten aktuelle Mitteilungen direkt über das Gemeindeamt Buchkirchen oder die amtliche Gemeindezeitung (Ausgabe September/Oktober 2026) bezogen werden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:56

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Für die Marktgemeinde Buchkirchen (Bezirk Wels-Land, Oberösterreich) liegt im September 2026 keine flächendeckende, behördlich verordnete Wassersperre oder ein generelles Entnahmeverbot vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Buchkirchen (Bezirk Wels-Land, Oberösterreich) liegen für den September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Verbote oder strengen Wassersparauflagen vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 21:10

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

11 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 04:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)