Brunn an der WildNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Gemeinde Brunn an der Wild liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung für ein striktes Wassernutzungsv
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Angesichts der anhaltenden Trockenheit und der allgemein niedrigen Grundwasserstände in Niederösterreich setzt die Gemeinde jedoch gezielt auf präventive Sparappelle und Beratung zur Klimawandelanpassung im Garten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: brunn-wild.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:14 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Angesichts der anhaltenden Trockenheit und der allgemein niedrigen Grundwasserstände in Niederösterreich setzt die Gemeinde jedoch gezielt auf präventive Sparappelle und Beratung zur Klimawandelanpassung im Garten.
Wortlaut der Kundmachung
„Angesichts der anhaltenden Trockenheit und der allgemein niedrigen Grundwasserstände in Niederösterreich setzt die Gemeinde jedoch gezielt auf präventive Sparappelle und Beratung zur Klimawandelanpassung im Garten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:14
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungbrunn-wild.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:00Übersichtsseite von www.brunn-wild.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Gemeinde Brunn an der Wild liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung für ein striktes Wassernutzungsv
Für die Gemeinde Brunn an der Wild liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung für ein striktes Wassernutzungsverbot vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Brunn an der Wild liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung für ein striktes Wassernutzungsverbot vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:14
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Gemeinde Brunn an der Wild liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung für ein striktes Wassernutzungsvbrunn-wild.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:00Übersichtsseite von www.brunn-wild.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.09.2026, 11:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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