Bruck an der LeithaNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Eingeschränkt
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Stadt Bruck an der Leitha gibt es im September 2026 keine offiziellen behördlichen Wassersparmaßnahmen oder akuten Einschränkungen bei der Trinkwasserversorgung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: bruckleitha.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:59 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Stadt Bruck an der Leitha gibt es im September 2026 keine offiziellen behördlichen Wassersparmaßnahmen oder akuten Einschränkungen bei der Trinkwasserversorgung.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Stadt Bruck an der Leitha gibt es im September 2026 keine offiziellen behördlichen Wassersparmaßnahmen oder akuten Einschränkungen bei der Trinkwasserversorgung.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:59
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenbruckleitha.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:56Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Regulärer Betrieb: Es liegen keine behördlichen Verordnungen zum Einschränken des Wasserverbrauchs (wie PKW-Wasch- oder Rasensprengverbote) vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Regulärer Betrieb: Es liegen keine behördlichen Verordnungen zum Einschränken des Wasserverbrauchs (wie PKW-Wasch- oder Rasensprengverbote) vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:59
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungbruckleitha.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:56Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 18.10.2026, 08:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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