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Bruck an der LeithaNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Eingeschränkt

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Stadt Bruck an der Leitha gibt es im September 2026 keine offiziellen behördlichen Wassersparmaßnahmen oder akuten Einschränkungen bei der Trinkwasserversorgung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: bruckleitha.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:59 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Einschränkung

    Für die Stadt Bruck an der Leitha gibt es im September 2026 keine offiziellen behördlichen Wassersparmaßnahmen oder akuten Einschränkungen bei der Trinkwasserversorgung.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Stadt Bruck an der Leitha gibt es im September 2026 keine offiziellen behördlichen Wassersparmaßnahmen oder akuten Einschränkungen bei der Trinkwasserversorgung.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:59

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenbruckleitha.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:56Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Verbot

    Regulärer Betrieb: Es liegen keine behördlichen Verordnungen zum Einschränken des Wasserverbrauchs (wie PKW-Wasch- oder Rasensprengverbote) vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Regulärer Betrieb: Es liegen keine behördlichen Verordnungen zum Einschränken des Wasserverbrauchs (wie PKW-Wasch- oder Rasensprengverbote) vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:59

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 18.10.2026, 08:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)