BrixleggTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Marktgemeinde Brixlegg liegen im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder spezifischen Einschrän
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Bewässerung einschränken: Das Sprengen von Rasenflächen und großflächige Bewässern von Gärten sollte auf das Notwendigste reduziert werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: brixlegg.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:17 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Bewässerung einschränken: Das Sprengen von Rasenflächen und großflächige Bewässern von Gärten sollte auf das Notwendigste reduziert werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Bewässerung einschränken: Das Sprengen von Rasenflächen und großflächige Bewässern von Gärten sollte auf das Notwendigste reduziert werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:17
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungbrixlegg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:20Übersichtsseite von www.brixlegg.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Marktgemeinde Brixlegg liegen im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder spezifischen Einschrän
Für die Marktgemeinde Brixlegg liegen im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder spezifischen Einschränkungen zur Wassernutzung vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Brixlegg liegen im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder spezifischen Einschränkungen zur Wassernutzung vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:17
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Marktgemeinde Brixlegg liegen im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder spezifischen Einschränbrixlegg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:20Übersichtsseite von www.brixlegg.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.10.2026, 19:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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