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BreitenauNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen
  • Einschränkung der Poolbefüllung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In Breitenau am Hochlantsch gelten für den Monat September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparverbote.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Breitenau am Hochlantsch · Geprüft 08.09.2026, 19:42 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    In Breitenau am Hochlantsch gelten für den Monat September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparverbote.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In Breitenau am Hochlantsch gelten für den Monat September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparverbote.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:42

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum WassersparenBreitenau am Hochlantsch · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:39Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Obwohl kein explizites Verbot (wie etwa für das Befüllen von Pools oder das Rasensprengen) vorliegt, wird von den Behörden in ganz Österreich generell zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit den Wasserressourcen geraten, da das Jahr 2026 insgesamt von starker Trockenheit geprägt ist.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Obwohl kein explizites Verbot (wie etwa für das Befüllen von Pools oder das Rasensprengen) vorliegt, wird von den Behörden in ganz Österreich generell zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit den Wasserressourcen geraten, da das Jahr 2026 insgesamt von starker Trockenheit geprägt ist.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:42

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der PoolbefüllungBreitenau am Hochlantsch · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:39Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 25.10.2026, 03:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)