BreitenauNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In Breitenau am Hochlantsch gelten für den Monat September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparverbote.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Breitenau am Hochlantsch · Geprüft 08.09.2026, 19:42 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
In Breitenau am Hochlantsch gelten für den Monat September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparverbote.
Wortlaut der Kundmachung
„In Breitenau am Hochlantsch gelten für den Monat September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparverbote.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:42
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum WassersparenBreitenau am Hochlantsch · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:39Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Obwohl kein explizites Verbot (wie etwa für das Befüllen von Pools oder das Rasensprengen) vorliegt, wird von den Behörden in ganz Österreich generell zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit den Wasserressourcen geraten, da das Jahr 2026 insgesamt von starker Trockenheit geprägt ist.
Wortlaut der Kundmachung
„Obwohl kein explizites Verbot (wie etwa für das Befüllen von Pools oder das Rasensprengen) vorliegt, wird von den Behörden in ganz Österreich generell zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit den Wasserressourcen geraten, da das Jahr 2026 insgesamt von starker Trockenheit geprägt ist.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:42
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der PoolbefüllungBreitenau am Hochlantsch · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:39Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 25.10.2026, 03:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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