BludeschVorarlberg
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Bewässerung einschränken: Das Gießen von Rasenflächen und Gärten sollte auf das Nötigste reduziert und ausschließlich in den kühlen Abend- oder frühen Morgenstunden durchgeführt werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: bludesch.at · Geprüft 08.09.2026, 20:03 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Bewässerung einschränken: Das Gießen von Rasenflächen und Gärten sollte auf das Nötigste reduziert und ausschließlich in den kühlen Abend- oder frühen Morgenstunden durchgeführt werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Bewässerung einschränken: Das Gießen von Rasenflächen und Gärten sollte auf das Nötigste reduziert und ausschließlich in den kühlen Abend- oder frühen Morgenstunden durchgeführt werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:03
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungbludesch.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:16Übersichtsseite von www.bludesch.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
In der Gemeinde Bludesch gibt es für September 2026 keine explizit verordneten, behördlichen Wassersparmaßnahmen oder Verbote für die Bevölkerung.
Wortlaut der Kundmachung
„In der Gemeinde Bludesch gibt es für September 2026 keine explizit verordneten, behördlichen Wassersparmaßnahmen oder Verbote für die Bevölkerung.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:03
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenbludesch.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:16Übersichtsseite von www.bludesch.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 07:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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