BleiburgKärnten
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Abkochgebot für Trinkwasser aus den Kömmel-Quellen
Erlaubt bleibt
- Alle anderen untersuchten Quellgebiete (Kanauf-Quellen, Podritschnig-Quellen, St. Margarethen-Quellen, St. Georgen-Quelle, Dolintschitschach-Quelle) entsprechen der Trinkwasserverordnung und sind ohne Abkochen als Trinkwasser geeignet.
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 29. Juni 2026): „Alle gemessenen Werte entsprechen der Trinkwasserverordnung. Das Wasser ist in der vorliegenden Beschaffenheit als Trinkwasser bzw. Wasser für den menschlichen Gebrauch geeignet und entspricht der Trinkwasserverordnung. Das Wasser der Kömmel-Quellen muss weiterhin vor dem Verzehr abgekocht werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Bleiburg, 29. Juni 2026 · Geprüft 07.09.2026, 07:41 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 29. Juni 2026 – Abkochgebot für Trinkwasser aus den Kömmel-Quellen – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Abkochempfehlung (Hygiene)
Abkochgebot für Trinkwasser aus den Kömmel-Quellen
Das Trinkwasser aus den Kömmel-Quellen (Versorgungsgebiet: Teile von Bleiburg – Fleißleiten, Schloßgasse, Woroujach) muss vor dem Verzehr abgekocht werden. Alle übrigen untersuchten Wasserversorgungsanlagen der Stadtgemeinde Bleiburg entsprechen laut amtlicher Mitteilung der Trinkwasserverordnung und sind ohne Einschränkung genießbar.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Alle anderen untersuchten Quellgebiete (Kanauf-Quellen, Podritschnig-Quellen, St. Margarethen-Quellen, St. Georgen-Quelle, Dolintschitschach-Quelle) entsprechen der Trinkwasserverordnung und sind ohne Abkochen als Trinkwasser geeignet.
Wortlaut der Kundmachung
„Alle gemessenen Werte entsprechen der Trinkwasserverordnung. Das Wasser ist in der vorliegenden Beschaffenheit als Trinkwasser bzw. Wasser für den menschlichen Gebrauch geeignet und entspricht der Trinkwasserverordnung. Das Wasser der Kömmel-Quellen muss weiterhin vor dem Verzehr abgekocht werden.“
- Gültigkeit
- seit 29. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 29. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 07:41
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- amtliche-mitteilung-trinkwasserinformation-29-06-2026-2Bleiburg · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 29. Juni 2026 · abgerufen 07.09.2026, 07:40Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 00:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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