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BleiburgKärnten

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Abkochgebot für Trinkwasser aus den Kömmel-Quellen

Erlaubt bleibt

  • Alle anderen untersuchten Quellgebiete (Kanauf-Quellen, Podritschnig-Quellen, St. Margarethen-Quellen, St. Georgen-Quelle, Dolintschitschach-Quelle) entsprechen der Trinkwasserverordnung und sind ohne Abkochen als Trinkwasser geeignet.

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 29. Juni 2026): „Alle gemessenen Werte entsprechen der Trinkwasserverordnung. Das Wasser ist in der vorliegenden Beschaffenheit als Trinkwasser bzw. Wasser für den menschlichen Gebrauch geeignet und entspricht der Trinkwasserverordnung. Das Wasser der Kömmel-Quellen muss weiterhin vor dem Verzehr abgekocht werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Bleiburg, 29. Juni 2026 · Geprüft 07.09.2026, 07:41 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 29. Juni 2026 – Abkochgebot für Trinkwasser aus den Kömmel-Quellen – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Abkochempfehlung (Hygiene)

    Abkochgebot für Trinkwasser aus den Kömmel-Quellen

    Einschränkung

    Das Trinkwasser aus den Kömmel-Quellen (Versorgungsgebiet: Teile von Bleiburg – Fleißleiten, Schloßgasse, Woroujach) muss vor dem Verzehr abgekocht werden. Alle übrigen untersuchten Wasserversorgungsanlagen der Stadtgemeinde Bleiburg entsprechen laut amtlicher Mitteilung der Trinkwasserverordnung und sind ohne Einschränkung genießbar.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Alle anderen untersuchten Quellgebiete (Kanauf-Quellen, Podritschnig-Quellen, St. Margarethen-Quellen, St. Georgen-Quelle, Dolintschitschach-Quelle) entsprechen der Trinkwasserverordnung und sind ohne Abkochen als Trinkwasser geeignet.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Alle gemessenen Werte entsprechen der Trinkwasserverordnung. Das Wasser ist in der vorliegenden Beschaffenheit als Trinkwasser bzw. Wasser für den menschlichen Gebrauch geeignet und entspricht der Trinkwasserverordnung. Das Wasser der Kömmel-Quellen muss weiterhin vor dem Verzehr abgekocht werden.“

    Gültigkeit
    seit 29. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    29. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 07:41

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 00:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)