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BischofstettenNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern ohne wasserrechtliche Bewilligung

Bitte freiwillig

  • Appell zur Reduktion des Trinkwasserverbrauchs
  • Appell zum Verzicht auf Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen
  • Bitte um Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser
  • Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen
  • Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbädern

Erlaubt bleibt

  • Der zulässige Gemeingebrauch (Baden, Waschen, Tränken, Schöpfen von Wasser mit der Hand) bleibt unberührt.

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 06. August 2026): „Bitte achten Sie auf unser Trinkwasser und reduzieren Sie den Verbrauch - JEDER TROPFEN ZÄHLT!“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: bischofstetten.at, 06. August 2026 · bischofstetten.at, 13. August 2026 · bischofstetten.at, 22. Mai 2026 · Geprüft 07.09.2026, 17:36 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 22. Mai 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
    • Bitte um Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
    • Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen – Freiwilliger Appell
    • Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbädern – Freiwilliger Appell
  2. 06. August 2026 – Appell zur Reduktion des Trinkwasserverbrauchs – Freiwilliger Appell
  3. 13. August 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Appell zum Verzicht auf Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen – Freiwilliger Appell
    • Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern ohne wasserrechtliche Bewilligung – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zur Reduktion des Trinkwasserverbrauchs

    Empfehlung

    Die Gemeinde Bischofstetten ruft die Bevölkerung auf, sparsam mit Trinkwasser umzugehen und den Verbrauch zu reduzieren. Die Seite ist für den Crawler nicht vollständig lesbar (JS-CMS), die Kernbotschaft stammt aus der Google-Extraktion.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bitte achten Sie auf unser Trinkwasser und reduzieren Sie den Verbrauch - JEDER TROPFEN ZÄHLT!“

    Gültigkeit
    seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    06. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 16:34

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Trinkwasserversorgungbischofstetten.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 06. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 16:33Direktlink zur Kundmachung
  • Entnahme aus Bächen und Flüssen

    Appell zum Verzicht auf Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen

    Empfehlung

    Die Bezirkshauptmannschaft Melk ersucht aufgrund der außergewöhnlich niedrigen Wasserstände zahlreicher Gewässer im Bezirk (u. a. Erlauf, Melk, Pielach, Ybbs) dringend, auf Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen zu verzichten bzw. diese einzustellen und besonders sorgsam mit den Gewässern umzugehen. Die Gemeinde Bischofstetten bittet alle Bürgerinnen und Bürger, diesen Appell zu beachten. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass Wasserentnahmen ohne wasserrechtliche Bewilligung unzulässig sind.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Der zulässige Gemeingebrauch (Baden, Waschen, Tränken, Schöpfen von Wasser mit der Hand) bleibt unberührt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Bezirkshauptmannschaft Melk ersucht aufgrund der derzeit angespannten Situation dringend darum, auf Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen zu verzichten bzw. diese einzustellen, Beeinträchtigungen der Gewässer möglichst zu vermeiden und mit den derzeit ohnehin stark belasteten Gewässern besonders sorgsam umzugehen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, diesen Appell der Bezirkshauptmannschaft Melk zu beachten und damit einen Beitrag zum Schutz unserer Flüsse und Bäche zu leisten.“

    Gültigkeit
    seit 13. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    13. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 16:13

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Entnahme aus Bächen und Flüssen

    Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern ohne wasserrechtliche Bewilligung

    Verbot

    Die BH Melk weist ausdrücklich darauf hin, dass Wasserentnahmen aus Fließgewässern nur mit bestehender wasserrechtlicher Bewilligung gemäß § 9 WRG 1959 zulässig sind; das Entnehmen von Wasser mittels Pumpen, etwa zu Bewässerungszwecken, ist ohne Bewilligung nicht erlaubt und kann mit Geldstrafe bis zu 14.530 Euro geahndet werden.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Der zulässige Gemeingebrauch, wie beispielsweise Baden, Waschen, Tränken oder das Schöpfen von Wasser mit der Hand, bleibt davon unberührt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Bezirkshauptmannschaft Melk weist ausdrücklich darauf hin, dass Wasserentnahmen aus Fließgewässern grundsätzlich nur mit einer bestehenden wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 9 Wasserrechtsgesetz 1959 zulässig sind. Insbesondere das Entnehmen von Wasser mittels Pumpen, beispielsweise zu Bewässerungszwecken, ist ohne entsprechende Bewilligung nicht erlaubt. Unerlaubte Wasserentnahmen können gemäß Wasserrechtsgesetz mit einer Geldstrafe von bis zu 14.530 Euro geahndet werden.“

    Gültigkeit
    seit 13. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    13. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 16:12

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Bitte um Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Die Gemeinde Bischofstetten bittet aufgrund der anhaltenden Trockenheit, auf nicht unbedingt notwendige Wasserentnahmen – wie etwa das Autowaschen – nach Möglichkeit zu verzichten. Freiwilliger Appell zur vorsorglichen Sicherung der Trinkwasserversorgung.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wir bitten daher, auf nicht unbedingt notwendige Wasserentnahmen – wie etwa das Autowaschen, das Bewässern von Rasenflächen oder das Befüllen von Schwimmbädern – nach Möglichkeit zu verzichten.“

    Gültigkeit
    seit 22. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    22. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:36

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • ACHTUNG! Wasserversorgungbischofstetten.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 22. Mai 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:10Direktlink zur Kundmachung
  • Rasenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen

    Empfehlung

    Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ersucht die Gemeinde Bischofstetten, sorgsam mit Trinkwasser umzugehen und nach Möglichkeit auf das Bewässern von Rasenflächen zu verzichten. Der Appell dient vorsorglich der Sicherstellung der Wasserversorgung.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aufgrund der bereits seit längerer Zeit anhaltenden Trockenheit ersuchen wir, derzeit sorgsam mit unserem Trinkwasser umzugehen. Wir bitten daher, auf nicht unbedingt notwendige Wasserentnahmen – wie etwa das Autowaschen, das Bewässern von Rasenflächen oder das Befüllen von Schwimmbädern – nach Möglichkeit zu verzichten.“

    Gültigkeit
    seit 22. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    22. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:36

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • ACHTUNG! Wasserversorgungbischofstetten.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 22. Mai 2026 · abgerufen 07.09.2026, 07:55Direktlink zur Kundmachung
  • Poolfüllung

    Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbädern

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparappells wegen anhaltender Trockenheit bittet die Gemeinde Bischofstetten, nach Möglichkeit auf das Befüllen von Schwimmbädern zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wir bitten daher, auf nicht unbedingt notwendige Wasserentnahmen – wie etwa das Autowaschen, das Bewässern von Rasenflächen oder das Befüllen von Schwimmbädern – nach Möglichkeit zu verzichten.“

    Gültigkeit
    seit 22. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    22. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:35

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • ACHTUNG! Wasserversorgungbischofstetten.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 22. Mai 2026 · abgerufen 07.09.2026, 07:55Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

10 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 09:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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