BisambergNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Keine Verbote: Im Gegensatz zu anderen Regionen in Niederösterreich gibt es in Bisamberg keine Verbote für das Autowaschen oder das Befüllen von Pools.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: noen.at · Geprüft 08.09.2026, 20:14 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Keine Verbote: Im Gegensatz zu anderen Regionen in Niederösterreich gibt es in Bisamberg keine Verbote für das Autowaschen oder das Befüllen von Pools.
Wortlaut der Kundmachung
„Keine Verbote: Im Gegensatz zu anderen Regionen in Niederösterreich gibt es in Bisamberg keine Verbote für das Autowaschen oder das Befüllen von Pools.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:14
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungnoen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:59Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 25.10.2026, 22:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)