BiberwierTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Auch ohne Verbote hilft jeder eingesparte Liter, die Reserven für den Herbst zu schonen
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Auch ohne Verbote hilft jeder eingesparte Liter, die Reserven für den Herbst zu schonen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:09 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Auch ohne Verbote hilft jeder eingesparte Liter, die Reserven für den Herbst zu schonen
Auch ohne Verbote hilft jeder eingesparte Liter, die Reserven für den Herbst zu schonen.
Wortlaut der Kundmachung
„Auch ohne Verbote hilft jeder eingesparte Liter, die Reserven für den Herbst zu schonen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:09
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Auch ohne Verbote hilft jeder eingesparte Liter, die Reserven für den Herbst zu schonenbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:08Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Während einige Gemeinden in anderen Bundesländern (wie Ober- oder Niederösterreich) strikte Verbote für das Poolbefüllen oder Rasensprengen erlassen mussten, setzt Tirol auf langfristige Vorsorge.
Wortlaut der Kundmachung
„Während einige Gemeinden in anderen Bundesländern (wie Ober- oder Niederösterreich) strikte Verbote für das Poolbefüllen oder Rasensprengen erlassen mussten, setzt Tirol auf langfristige Vorsorge.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:09
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:08Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Biberwier gibt es im September 2026 keine strengen, behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote für die Wasserversorgungsanlage Biberwier.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Biberwier gibt es im September 2026 keine strengen, behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote für die Wasserversorgungsanlage Biberwier.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:09
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:08Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 25.10.2026, 02:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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