BiberbachNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Oktober 2026: Es ist strengstens untersagt, Wasser aus oberirdischen Gewässern mit mechanischen oder elektrischen Pumpen
- Für den Landkreis Biberach (Deutschland) gilt im September 2026 ein verlängertes Wasserentnahmeverbot
- Für die österreichische Gemeinde Biberbach liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung für ein striktes Nutzung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Oktober 2026: Es ist strengstens untersagt, Wasser aus oberirdischen Gewässern mit mechanischen oder elektrischen Pumpen zu entnehmen (z.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: biberbach.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:59 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Oktober 2026: Es ist strengstens untersagt, Wasser aus oberirdischen Gewässern mit mechanischen oder elektrischen Pumpen
Oktober 2026: Es ist strengstens untersagt, Wasser aus oberirdischen Gewässern mit mechanischen oder elektrischen Pumpen zu entnehmen (z.
Wortlaut der Kundmachung
„Oktober 2026: Es ist strengstens untersagt, Wasser aus oberirdischen Gewässern mit mechanischen oder elektrischen Pumpen zu entnehmen (z.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:59
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Oktober 2026: Es ist strengstens untersagt, Wasser aus oberirdischen Gewässern mit mechanischen oder elektrischen Pumpenbiberbach.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:59Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für den Landkreis Biberach (Deutschland) gilt im September 2026 ein verlängertes Wasserentnahmeverbot
Für den Landkreis Biberach (Deutschland) gilt im September 2026 ein verlängertes Wasserentnahmeverbot.
Wortlaut der Kundmachung
„Für den Landkreis Biberach (Deutschland) gilt im September 2026 ein verlängertes Wasserentnahmeverbot.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:59
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für den Landkreis Biberach (Deutschland) gilt im September 2026 ein verlängertes Wasserentnahmeverbotbiberbach.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:59Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die österreichische Gemeinde Biberbach liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung für ein striktes Nutzung
Für die österreichische Gemeinde Biberbach liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung für ein striktes Nutzungsverbot vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die österreichische Gemeinde Biberbach liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung für ein striktes Nutzungsverbot vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:59
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die österreichische Gemeinde Biberbach liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung für ein striktes Nutzungbiberbach.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:59Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 25.10.2026, 12:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)