Bergern im DunkelsteinerwaldNiederösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Appell zum Verzicht auf Bewässerung von Rasenflächen und Gärten mit Trinkwasser
- Appell zum Verzicht auf Befüllen und Nachfüllen von Poolanlagen
- Appell zum Verzicht auf Waschen von Fahrzeugen und Hofflächen mit Trinkwasser
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 05. August 2026): „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des erhöhten Wasserverbrauchs bitten wir Sie vorsorglich um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung. Wir bitten Sie, den Verbrauch von Trinkwasser zu reduzieren. VERMEIDEN SIE DAHER BITTE: das Bewässern von Rasenflächen und Gärten mit Trinkwasser“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: bergern-dunkelsteinerwald.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 05:19 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 05. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
- Appell zum Verzicht auf Bewässerung von Rasenflächen und Gärten mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf Befüllen und Nachfüllen von Poolanlagen – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf Waschen von Fahrzeugen und Hofflächen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Appell zum Verzicht auf Bewässerung von Rasenflächen und Gärten mit Trinkwasser
Die Gemeinde bittet aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des erhöhten Wasserverbrauchs vorsorglich um sparsamen Umgang mit Trinkwasser und darum, das Bewässern von Rasenflächen und Gärten mit Trinkwasser zu vermeiden.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des erhöhten Wasserverbrauchs bitten wir Sie vorsorglich um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung. Wir bitten Sie, den Verbrauch von Trinkwasser zu reduzieren. VERMEIDEN SIE DAHER BITTE: das Bewässern von Rasenflächen und Gärten mit Trinkwasser“
- Gültigkeit
- seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 05. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 05:19
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Bergern im Dunkelsteinerwald – Fund via Google-Abgleichbergern-dunkelsteinerwald.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 05:17Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Poolfüllung
Appell zum Verzicht auf Befüllen und Nachfüllen von Poolanlagen
Im Rahmen des Sparappells wegen anhaltender Trockenheit bittet die Gemeinde, das Befüllen oder Nachfüllen von Poolanlagen zu vermeiden.
Wortlaut der Kundmachung
„VERMEIDEN SIE DAHER BITTE: das Bewässern von Rasenflächen und Gärten mit Trinkwasser das Befüllen oder Nachfüllen von Poolanlagen“
- Gültigkeit
- seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 05. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 05:19
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Bergern im Dunkelsteinerwald – Fund via Google-Abgleichbergern-dunkelsteinerwald.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 05:17Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Appell zum Verzicht auf Waschen von Fahrzeugen und Hofflächen mit Trinkwasser
Im Rahmen des Sparappells wegen anhaltender Trockenheit bittet die Gemeinde, das Waschen von Fahrzeugen und Hofflächen mit Trinkwasser zu vermeiden.
Wortlaut der Kundmachung
„VERMEIDEN SIE DAHER BITTE: ... das Waschen von Fahrzeugen und Hofflächen mit Trinkwasser“
- Gültigkeit
- seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 05. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 05:17
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Bergern im Dunkelsteinerwald – Fund via Google-Abgleichbergern-dunkelsteinerwald.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 05:17Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 05.10.2026, 15:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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