← Suche

BaumgartenBurgenland

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung
  • Akute lokale Verbote hängen von tagesaktuellen Ständen der regionalen Brunnen ab

Eingeschränkt

  • Generelle Einschränkungen: Die Bürgerinnen und Bürger sind dringend aufgefordert, den Wasserverbrauch auf das absolute M

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Generelle Einschränkungen: Die Bürgerinnen und Bürger sind dringend aufgefordert, den Wasserverbrauch auf das absolute Minimum zu reduzieren.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:26 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Generelle Einschränkungen: Die Bürgerinnen und Bürger sind dringend aufgefordert, den Wasserverbrauch auf das absolute M

    Einschränkung

    Generelle Einschränkungen: Die Bürgerinnen und Bürger sind dringend aufgefordert, den Wasserverbrauch auf das absolute Minimum zu reduzieren.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Generelle Einschränkungen: Die Bürgerinnen und Bürger sind dringend aufgefordert, den Wasserverbrauch auf das absolute Minimum zu reduzieren.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:26

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Verbote im Detail: Je nach aktueller Ampelphase (Gelb oder Rot) gilt ein striktes Verbot für das Befüllen von Swimmingpools, Autowaschen und das großflächige Bewässern von Gärten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verbote im Detail: Je nach aktueller Ampelphase (Gelb oder Rot) gilt ein striktes Verbot für das Befüllen von Swimmingpools, Autowaschen und das großflächige Bewässern von Gärten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:26

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Akute lokale Verbote hängen von tagesaktuellen Ständen der regionalen Brunnen ab

    Verbot

    Akute lokale Verbote hängen von tagesaktuellen Ständen der regionalen Brunnen ab.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Akute lokale Verbote hängen von tagesaktuellen Ständen der regionalen Brunnen ab.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:26

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 24.09.2026, 03:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)