BaumgartenBurgenland
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Akute lokale Verbote hängen von tagesaktuellen Ständen der regionalen Brunnen ab
Eingeschränkt
- Generelle Einschränkungen: Die Bürgerinnen und Bürger sind dringend aufgefordert, den Wasserverbrauch auf das absolute M
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Generelle Einschränkungen: Die Bürgerinnen und Bürger sind dringend aufgefordert, den Wasserverbrauch auf das absolute Minimum zu reduzieren.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:26 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Generelle Einschränkungen: Die Bürgerinnen und Bürger sind dringend aufgefordert, den Wasserverbrauch auf das absolute M
Generelle Einschränkungen: Die Bürgerinnen und Bürger sind dringend aufgefordert, den Wasserverbrauch auf das absolute Minimum zu reduzieren.
Wortlaut der Kundmachung
„Generelle Einschränkungen: Die Bürgerinnen und Bürger sind dringend aufgefordert, den Wasserverbrauch auf das absolute Minimum zu reduzieren.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:26
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Generelle Einschränkungen: Die Bürgerinnen und Bürger sind dringend aufgefordert, den Wasserverbrauch auf das absolute Mbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:18Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Verbote im Detail: Je nach aktueller Ampelphase (Gelb oder Rot) gilt ein striktes Verbot für das Befüllen von Swimmingpools, Autowaschen und das großflächige Bewässern von Gärten.
Wortlaut der Kundmachung
„Verbote im Detail: Je nach aktueller Ampelphase (Gelb oder Rot) gilt ein striktes Verbot für das Befüllen von Swimmingpools, Autowaschen und das großflächige Bewässern von Gärten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:26
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:18Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Akute lokale Verbote hängen von tagesaktuellen Ständen der regionalen Brunnen ab
Akute lokale Verbote hängen von tagesaktuellen Ständen der regionalen Brunnen ab.
Wortlaut der Kundmachung
„Akute lokale Verbote hängen von tagesaktuellen Ständen der regionalen Brunnen ab.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:26
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Akute lokale Verbote hängen von tagesaktuellen Ständen der regionalen Brunnen abbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:18Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 24.09.2026, 03:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)