BärnbachSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Offizielle Verordnungen oder strikte Verbote (wie ein absolutes Entnahmeverbot) sind nicht flächendeckend aktiv, jedoch mahnen die Wasserversorger der Region dringend zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: baernbach.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:40 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Offizielle Verordnungen oder strikte Verbote (wie ein absolutes Entnahmeverbot) sind nicht flächendeckend aktiv, jedoch mahnen die Wasserversorger der Region dringend zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Offizielle Verordnungen oder strikte Verbote (wie ein absolutes Entnahmeverbot) sind nicht flächendeckend aktiv, jedoch mahnen die Wasserversorger der Region dringend zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:40
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenbaernbach.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:37Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Einschränkung nicht notwendiger Verbräuche: Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, das großflächige Bewässern von Rasenflächen, das Waschen von Autos mit Trinkwasser sowie andere nicht zwingend erforderliche Wasserentnahmen auf ein Minimum zu reduzieren oder ganz einzustellen.
Wortlaut der Kundmachung
„Einschränkung nicht notwendiger Verbräuche: Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, das großflächige Bewässern von Rasenflächen, das Waschen von Autos mit Trinkwasser sowie andere nicht zwingend erforderliche Wasserentnahmen auf ein Minimum zu reduzieren oder ganz einzustellen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:40
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungbaernbach.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:37Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 05.10.2026, 18:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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