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BärnbachSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Offizielle Verordnungen oder strikte Verbote (wie ein absolutes Entnahmeverbot) sind nicht flächendeckend aktiv, jedoch mahnen die Wasserversorger der Region dringend zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: baernbach.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:40 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Offizielle Verordnungen oder strikte Verbote (wie ein absolutes Entnahmeverbot) sind nicht flächendeckend aktiv, jedoch mahnen die Wasserversorger der Region dringend zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Offizielle Verordnungen oder strikte Verbote (wie ein absolutes Entnahmeverbot) sind nicht flächendeckend aktiv, jedoch mahnen die Wasserversorger der Region dringend zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:40

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenbaernbach.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:37Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Einschränkung

    Einschränkung nicht notwendiger Verbräuche: Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, das großflächige Bewässern von Rasenflächen, das Waschen von Autos mit Trinkwasser sowie andere nicht zwingend erforderliche Wasserentnahmen auf ein Minimum zu reduzieren oder ganz einzustellen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Einschränkung nicht notwendiger Verbräuche: Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, das großflächige Bewässern von Rasenflächen, das Waschen von Autos mit Trinkwasser sowie andere nicht zwingend erforderliche Wasserentnahmen auf ein Minimum zu reduzieren oder ganz einzustellen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:40

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 05.10.2026, 18:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)